…und Verbände, denen der Steuerpflichtige als selbständig Erwerbstätiger angehören muss, die - im Gegensatz zu den Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 lit. a EStG 1988 - gesetzlich zwar nicht explizit angeführt sind, jedoch in Höhe der vorgeschriebenen Beträge jedenfalls Betriebsausgaben darstellen; freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände…
…Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche oder gewerbliche oder artverwandte, durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundene Tätigkeit ausüben. Nicht als derartige Verbände und Interessensvertretungen sind daher Institutionen anzusehen…
…von Zinszuschüssen (VwGH 27.01.1998, 97/14/0022), ist nicht begünstigt. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt weiters dann nicht vor, wenn - im Wege von Berufs- und Wirtschaftsverbänden, Interessenvertretungen usw. - die wirtschaftlichen bzw. beruflichen Interessen von bestimmten Berufsständen, Personengruppen oder Wirtschaftszweigen vertreten werden (VwGH 19…
…1073/69). Eine Förderung der Allgemeinheit liegt weiters nicht vor, wenn die beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen von bestimmten Personengruppen gefördert werden (Berufs- und Wirtschaftsverbände, Interessenvertretungen). Beispiel: Ein nicht geschlossener Verein zum Bezug von verbilligten Waren gilt nicht als gemeinnützig, da er die wirtschaftlichen Interessen seiner…
5.5.11.4 Einzelfälle Rz 1420: Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände, die politischen Parteien nahe stehen (zB Wirtschaftsbund, Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Freier Wirtschaftsverband): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig. Beiträge an die Vereinigung der österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig. Private…
…Mitgliedschaft zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden: siehe Rz 1412 ff. Pflichtmitgliedschaft zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden: siehe Rz 1412 ff. Beratungskosten Rz 1492: Siehe "Rechtsberatung" (Rz 1623), "Steuerberatung" (Rz 1646). Bereitstellungszinsen Rz 1493: Zinsen für die Bereithaltung von Kapital bei Kreditzusagen sind sofort Betriebsausgaben und müssen nicht…
…Fertigung Forschungsfreibetrag für Auftragnehmer (Rz 1298 bis 1329). Spendenbegünstigung: Aktualisierung der EStR 1984 und GER 1989 (Rz 1330 bis 1349). Bildungsfreibetrag: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 270/1999 (Rz 1352 bis 1377). Beiträge in angemessener Höhe an Berufs- und Wirtschaftsverbände: Betriebsausgaben liegen auch dann vor…
…ihrer Beteiligung an zollrelevanten Tätigkeiten entspricht und von einer der folgenden Stellen erteilt wurde: i)Zollbehörde eines Mitgliedstaats; ii)Bildungseinrichtung, die in Bezug auf derartige Qualifikationen von den Zollbehörden oder von einer für die Berufsbildung verantwortlichen Stelle eines Mitgliedstaats anerkannt ist; iii)Berufs- oder Wirtschaftsverband…
…eine zollrechtliche Ausbildung abgeschlossen, die dem Umfang ihrer zollrelevanten Tätigkeiten entspricht und erteilt wurde von der Zollbehörde eines Mitgliedstaates, einer Bildungseinrichtung, die dafür von der Zollbehörde oder einer für die Berufsausbildung verantwortlichen Stelle eines Mitgliedstaates anerkannt ist, einem Berufs- oder Wirtschaftsverband, der dafür von der…
…oder von einer für die Berufsbildung verantwortlichen Stelle eines Mitgliedstaats anerkannt ist (in Österreich wird eine derartige Ausbildung nicht angeboten), oder (iii)einem Berufs- oder Wirtschaftsverband, der in Bezug auf derartige Qualifikationen von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats anerkannt (in Österreich gibt es keine derartige Anerkennung)…
…13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988) 2.13.1 Begriff 2.13.1.1 Allgemeines Rz 287: Den kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG kommt eine Rechtsstellung zu, die sie in die Nähe der gesetzlichen Interessenvertreter der Arbeitgeber und…
…Regisseure, Kostümbildner, Berufs- und Amateursportler, sowie auch die mitwirkenden Trägerorganisationen von Orchestern und Theatern oder anderen Unternehmen, weiters Konzertagenturgesellschaften und Showproduzenten, die sich gegenüber dem österreichischen Veranstalter im eigenen Namen verpflichtensofern sie an einer Unterhaltungsdarbietung mitwirken. Eine "Beteiligung" eines Unternehmens an der Unterhaltungsdarbietung liegt dann…
…und die überwiegende Anzahl der Beschäftigten (bezogen auf alle Arbeitnehmer des Betriebes) sind Personen dieser Zielgruppe (Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit/Behinderung, Langzeitarbeitslose/Transitarbeitskräfte, Haftentlassene oder Suchterkrankte). Beispiele:Ein explizites Mindeststundenausmaß an Betreuung ist dabei nicht erforderlich, da anzunehmen ist, dass die arbeitstherapeutische bzw. berufs- und…
…Schul- und Berufsaufenthalt im Drittland X, verheiratet mit Y, 1 Kind geht in USA zur Schule, gemeinsamer Wohnsitz in Ö, X unterhält mit Kind berufs- und schulbedingt weiteren Wohnsitz in USA, beide kehren nur zu den Ferienzeiten an den Familienwohnsitz zurück. X und das Kind…
…Anmietung bzw. Errichtung und Erhaltung von Veranstaltungssälen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Beiträge an Berufs- und Interessensvertretungen sowie an so genannte Solidaritätseinrichtungen bestimmter Sektoren von Kreditinstituten sind in der Regel als echte Mitgliedsbeiträge zu qualifizieren (1302 Blg Sten Prot des NR XVIII. GP…
…tätige Musiker, Artisten, Beleuchtungstechniker, Regisseure, Kostümbildner, Berufs- und Amateursportler sowie die mitwirkenden Trägerorganisationen von Orchestern und Theatern. Zwischen Künstler und Veranstalter tretende Unternehmen, die reine Managementaufgaben erfüllen, wie Künstleragenturen, sind hingegen keine Mitwirkenden an der inländischen Unterhaltungsdarbietung (VwGH 27.11.2003, 2000/15/0033; siehe…
…freien Beruf ausüben, und juristische Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben und diese aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegen. Freiberufler (beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) müssen nach den Bestimmungen jenes Drittlandes, in dem sie ihre Tätigkeit einstellen, zur Ausübung dieses Berufs…
…Handel damit, Gewerbebetrieb. Bedienungspersonal, siehe Aufräumepersonal. Beherbergungsbetrieb, Gewerbebetrieb (VwGH 16.2.1988, 87/14/0044), siehe Rz 5073 f und 5433 ff. Berufssportler, Gewerbebetrieb (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159), sofern Selbständigkeit gegeben ist, siehe auch LStR 2002 Rz 1005. Bordelle, Gewerbebetrieb (VwGH 13…
16.2.12 Vervielfältigungstheorie Rz 5289: Ein Angehöriger eines freien Berufes ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er selbst auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird (eingeschränkte Vervielfältigungstheorie). Rz 5290: Ein Fahrschulbesitzer…
… 4a7 Abs. 5 und 5a des Tierärztegesetzes dürfen Staatsangehörige von Vertragsparteien des EWR-Abkommens, die in einem solchen Staat zur Ausübung des tierärztlichen Berufes befugt sind, diesen Beruf auch in Österreich grenzüberschreitend ausüben. Solche Tierärzte haben bei Ausübung ihrer Tätigkeit in Österreich eine Bescheinigung des…