…0137; zum Studium siehe insb. auch Rz 876). Der Grundsatz der Berücksichtigung des Kindeswohls verlangtIn Fällen, dass je größerin denen es eine besondere Begabung des Kindes und je besser die wirtschaftliche Situationöffentliche Schule am Wohnort des Unterhaltspflichtigen istSteuerpflichtigen gibt, dem Kind auch einemüssen besondere, auswärtige…
…innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Rz 883: Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen…
…5 ZBV 2016 einem pauschalen Durchschnittssteuersatz unterliegen, fließen auf Grund des Ausschlusses von nicht dem Tarif unterliegenden Einkünften nicht in die Bemessungsgrundlage für den Zuzugsfreibetrag ein. Beispiel: Herr K ist wegen einer Stelle als Universitätsprofessor nach Österreich übersiedelt. Ihm wird bescheidmäßig die Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen…
…nicht gleichzeitig nur einem mehreren Arbeitgebern vorgelegt werden. Siehe auch Beispiel Rz 10785. Rz 786: Der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag stehen grundsätzlich von Amts wegen zu. Zur Berücksichtigung bei der Veranlagung ist aber die entsprechende Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung bzw…
19.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988) Rz 1119: Die auf mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne…
2. Anträge auf Berücksichtigung von Zollkontingenten oder Zollplafonds Die Anwendung eines Kontingent- oder Plafondzollsatzes bedarf eines Antrages (Art. 2056 Abs. 4 der Verordnung (EG3 UZK) Nr. 2913/92). Anträge auf Gewährung von Zollsätzen auf Grund von Zollkontingenten oder Zollplafonds sind im Informatikverfahren ("e-Zoll"), oder…
…Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs.1 Z 2 EStG 1988 zu sehen.§ 20 Abs…
…bei Verwendung eines eigenen KFZ - in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 08.10.1998, 97/15/0073). Benützt der Arbeitnehmer ein privates KFZ, steht ihm hierfür bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 Kilometer im Kalenderjahr das amtliche Kilometergeld zu…
20.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen Rz 1161: Für die Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind grundsätzlich keine gesonderten Aufzeichnungen erforderlich, sofern bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen Überstunden in diesem oder einem höheren Ausmaß…
39.2.2 Wegfall von Erhöhungsbeträgen Rz 1300: Ändern sich die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Erhöhungsbeträgen (zB weil für ein Kind im Sinne des § 106 EStG 1988 kein Kinderabsetzbetrag mehr zusteht), ist dies der Bausparkasse mitzuteilen. Der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag erlischt bei Wegfall…
…berücksichtigt werden. Bei offensichtlich unrichtigen Angaben sind ein Pendlerpauschale und der Pendlereuro nicht zu berücksichtigen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: Ein Arbeitnehmer tätigt mit dem Pendlerrechner eine Abfrage für einen Sonntag, obwohl er von Montag bis Freitag beim Arbeitgeber arbeitet, oder…
…578 und 1241j). Ein Pauschbetrag für Sonderausgaben (§ 18 Abs. 2 EStG 1988) wird - unabhängig vom Vorliegen inländischer Sonderausgaben - auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt. Eine Berücksichtigung von Sonderausgaben im Wege eines Freibetragsbescheides ist nicht mehr möglich (§ 63 Abs. 7 EStG 1988). Bei einem Wechsel in die…
…laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung bei der laufenden Lohnverrechnung ist aber nur eine vorläufige, ohne bindende Wirkung für die spätere Veranlagung. Die endgültige Berücksichtigung von Werbungskosten (ebenso von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen) erfolgt bei der Veranlagung für das jeweilige Jahr. Auf Verlangen des FA…
…Werbungskosten (auch nicht Pflichtbeiträge), Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen dürfen nicht abgezogen werden. Weder das Werbungskostenpauschale noch das Sonderausgabenpauschale sind zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben mit Inlandsbezug kann gemäß § 102 EStG 1988 im Rahmen einer Veranlagung erfolgen, wobei allerdings der besondere Tarif gemäß…
…UStG 1994). § 14 VStBefVO 5.1.4. Berücksichtigung von Verbrauchsteuerbefreiungen bei der Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr 5.1.4.1. Verbrauchsteuerbefreiungen Für die Einfuhr besonders relevante Verbrauchsteuerbefreiungen (Abschnitt 6.4.) sind in der VStBefrV enthalten. Dazu findet sich in allen österreichischen…
…sind dabei zuerst zu berücksichtigen. Eine Stiftung fällt nur dann in den Anwendungsbereich desZuwendungen an Rechtsträger gemäß § 4b EStG 19881 Abs. 1 Publizistikförderungsgesetz 1984, wenn sie nach ihrer Rechtsgrundlage verpflichtet ist, die Erträge aus Zuwendungen gemäß § 4b EStG 1988 innerhalb von drei Jahren nach dem…
…Korrekturfaktoren Durch Korrekturfaktoren sollen folgende Einflüsse auf die Bodenwertminderung sachgerecht berücksichtigt werden: Leitungsdurchmesser Thermische Auswirkungen auf die Leitungsumgebung Bodenbonität - Bodenklimazahl des Grundstücks (= EMZ/Fläche in Ar) Vorbelastung durch ein Leitungsrecht (Berücksichtigung eines Abschlages von 2,5% gemäß Abschnitt 2.4.) 3.4.2.1…
…einer außerbetrieblichen Betätigung). Mit der Berücksichtigung von Verlusten im Anlaufzeitraum trägt die Verordnung typisierend dem Gesichtspunkt Rechnung, dass das Anfallen von Verlusten in den ersten Jahren einer Betätigung nicht ungewöhnlich ist und im Interesse der Gesamtrentabilität in Kauf genommen werden muss. Der Anlaufzeitraum gilt jedoch…
…dem Arbeitgeber beim Steuerabzug erkennbar waren, unrichtig berechnet wurde. Hat daher der Arbeitgeber die Lohnsteuer unter Berücksichtigung von Freibetragsbescheiden bzw. Erklärungen des Arbeitnehmers über die Berücksichtigung des Alleinverdiener-(Alleinerzieher-)Absetzbetrages, des Familienbonus Plus oder eines Pendlerpauschales richtig berechnet und einbehalten, führt eine nachträgliche Berichtigung nicht…
…bloß völlig untergeordnet ist. Soweit eine derartige objektive und einwandfreie Trennbarkeit nicht möglich ist, kommt eine Berücksichtigung von Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche berufliche Veranlassung erbringt. c)Wirtschaftsgüter des Haushaltes und der Lebensführung, wie insbesondere Fernseher…