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EnAbgR Rz 149–1503.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 3.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 149: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 KohleAbgG die gelieferte bzw. (selbst) verbrauchte Menge an Kohle, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 3.5.2 Höhe Rz 150: Der Steuersatz…

VS-11202. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2. Bemessungsgrundlage 2.1. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für das MinStG 1995 ist nicht einheitlich. Die Steuersätze beziehen sich entweder auf die Litermenge (1.000 Liter) der entsprechenden Ware (gilt insbesondere für Treibstoffe) oder auf das Eigengewicht (1.000 kg, gilt insbesondere für Heizöle und Flüssiggas…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…der Netzbetreiber, aus dessen Netz der Abnehmer bzw. Verbraucher die elektrische Energie unmittelbar bezieht, als Haftender die Steuer für Rechnung des Abgabenschuldners (das ist zB der tatsächlich liefernde Energieversorger) zu entrichten. 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 1.4.1 Bemessungsgrundlage Rz 35: Der…

EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…können als Fortbildungskosten abzugsfähig sein, siehe LStR 2002 Rz 363. Siehe auch RzRz 1376 f 1350 f. Stabilitätsabgabe Rz 1644a: Die von einem Kreditinstitut zu leistende Stabilitätsabgabe sowie der in 2012 bis 2017 zu leistende Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe ist gemäß § 10 Stabilitätsabgabegesetz, BGBl. I Nr…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe der…

AL-1000§ 5 Altlastensanierungsgesetz - Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

…§ 5 Altlastensanierungsgesetz 5- Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Altlastenbeitrages ist die Masse des Abfalls. Die Umrechnung von Volumen auf Masse ist nicht zulässig. Das Rohgewicht ist entsprechend der Masse in Tonnen anzugeben. Bei der Ermittlung des Rohgewichtes ist die physikalische Masse, die zum…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist § 43 FLAG 1967 sinngemäß anzuwenden (§ 122 Abs. 8 vorletzter Satz WKG). Daher ist das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt für die Erhebung des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag zuständig. Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen.

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht, dann hat das Finanzamt gemäß § 5 Abs. 3 ElAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. Rz 40: Hat ein Elektrizitätslieferer als Abgabenschuldner oder ein Netzbetreiber als Haftender…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Anspruch genommen werden. Für Versicherungsnehmer, die schon bisher das Pauschalverfahren zur Berechnung und Entrichtung der Steuer verwenden dürfen, ist das Pauschalverfahren grundsätzlich weiterhin zulässig. Es ist jedoch dabei darauf zu achten, dass eine Pauschalierung von Kraftfahrzeugen, die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen unterliegen, nicht möglich ist (siehe Rz…

UmgrStR 2002 Rz 856–8603.4.2.1a. Einbringungen mit Auslandsbezug
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Nach § 16 Abs. 1 UmgrStG liegt daher eine Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich hinsichtlich des eingebrachten Vermögens vor, die zum Ansatz des Fremdvergleichswerts führt (zu den steuerlichen Konsequenzen siehe Rz 860a zur Ratenzahlung ab 1.1.2016 bzw. Rz 860c zur "alten" Nichtfestsetzung). Zu…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Reinigungen (VwGH 19.03.2013, 2013/15/0078). Bei so genannten "Mischbetrieben", bei denen sowohl Tätigkeiten gegeben sind, deren Schwerpunkt in der Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter iSd Rz 225 besteht, als auch Tätigkeiten, bei denen es sich um Dienstleistungen handelt, ist für den produzierenden Teil des…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…im vorhergehenden Beispiel die Gebäude-AfA-Differenz die einzige erforderliche Berichtigungspost bildet und dass das nach ausländischem Recht ermittelte Betriebsstättenergebnis einen Betrag von 100.000 € ergibt. Der für das Gesamtunternehmen nach § 5 EStG 1988 vorgenommene Betriebsvermögensvergleich führt zu einem Gesamtgewinn von 500.000 €…

StiftR 2009 Rz 106–1103.3.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zwischenbesteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…mindert der Zuwendungsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Zwischenbesteuerung. Beispiel: Die Privatstiftung erzielt in einem Jahr einen Zinsertrag aus einem Sparbuch in Höhe von 2.000. Im selben Jahr wendet sie 500 zu und führt davon 25 Prozent KESt ab. Es liegt keine Substanzauszahlung vor. Bemessungsgrundlage…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen. Rz 1295: Für die Einbeziehung des Wertes einer vertraglichen Verpflichtung zwischen Bestandnehmer und Bestandgeber in die Bemessungsgrundlage der Gebühr ist nicht entscheidend, ob die Leistung an den Bestandgeber oder…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…vom 1. Jänner 01 bis zum 31. Dezember 01 und ist bis zum 31. März 02 beim Finanzamt einzureichen. Beispiel 2: Der Unternehmer hat Kohle importiert und selbst verbraucht, und schuldet daher die Kohleabgabe. Er hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. Juni bis…

KfzBStR 2021 Rz 800–805B.5. Bemessungsgrundlage (§ 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 812 - 814 | Eigenimport oder Erwerb eines Kraftfahrzeuges aus einem Drittland | § 1 Z 3 | Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer oder gemeiner Wert (Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert) | Rz 815 - 816 | Nutzungsänderung | § 1 Z 4 | Gemeiner Wert (Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert) | Rz 817 B.5…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Z 2 lit. b zweiter Teilstrich KStG 1988 auch auf Gewinne nicht anzuwenden, die in einem Veranlagungszeitraum anfallen, der von einem Insolvenzverfahren betroffen ist. Von einem Insolvenzverfahren betroffen sind bei Abschluss eines Sanierungsplanes sämtliche Veranlagungszeiträume seit dem Veranlagungszeitraum, in den die Insolvenzeröffnung fällt, bis zum…