RIS AI
127 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG) 10.4.1. Gegenstand der Gebühr Rz 360: Beilagen sind Schriften und Druckwerke aller Art, die einer gebührenpflichtigen Eingabe gemäß § 14 TP 6 GebG bzw. einem eine Eingabe ersetzenden Protokoll gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1…

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben Rz 368: Der Begriff Beilage kann nur im Zusammenhang mit einer Eingabe bzw. einem eine Eingabe ersetzenden Protokoll (§ 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 GebG, siehe Rz 481 ff) gesehen werden. Rz 369: Wird eine…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…fallen), Niederlassungsbewilligungen, gründungsbedingte Konzessionserteilungen, Feststellungsbescheide über (soweit diese nicht unter die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften und über die Einreihung von gewerblichen TätigkeitenGebührenbefreiung des § 333a GewO 1994 fallen), Zurkenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen, Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage, Beilagen, Zeugnisse und Strafregisterauszüge, die für gründungsbedingte Eingaben, Berechtigungen…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

… 14 GewO 1994 zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit die Beilagen im Zusammenhang mit obigen Verfahren die Ausstellung von Zulassungsscheinen bei der durch die Betriebsübertragung erforderlichen Anmeldung (Ummeldung) von Kraftfahrzeugen Im Übrigen gelten die Ausführungen unter Rz 5 ff sinngemäß. Ummeldung von Kraftfahrzeugen Rz 149: Wenn neben…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…verfolgen, eine Befreiung hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern vor. Damit sind derartige Vereinigungen von der Eingabengebühr (§ 14siehe GebR 2019 Rz 46 TP 6bis 50 GebG) und Beilagengebühr (§ 14 TP 5 GebG) befreit. Keine Befreiung besteht jedoch für die übrigen Schriften, wie…

VB-0304Anlage 3a
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]  

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mechanische Verbindung oder sonstige räumliche Zusammenfassung (zB zu einem Aktenheft) ist für die Beurteilung der Anzahl der Beilagen unbeachtlich. Beispiel 1: Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden in einem Aktenheft dem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt. Inhaltlich liegen vier verschiedene Beilagen vor…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3 | Impfzeugnisse | Z 4 | Zeugnisse in Unterrichtsangelegenheiten von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage | Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3,90 | Beilagengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 2…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in der Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv - Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) in die Kennzahlen 898 (für Ausschüttungen) und 937 (für ausschüttungsgleiche Erträge) aufzunehmen. [Grafik]   Rz 259: Sollen Einkünfte aus Anteilen…

EStR 2000 Rz 4133–413411.1.5 Wechsel der Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…der Basispauschalierung muss nicht gesondert beantragt werden. Es genügt, wenn der Steuerpflichtige dies in den Beilagen zur Steuererklärung eindeutig dokumentiert. Ein Wechsel von der vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Basispauschalierung und umgekehrt ist bis zur Rechtskraft des Bescheides möglich. Erfolgt ein Rücktritt von der Basispauschalierung…

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an…

VB-0200Anlage 8
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 8 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.

EStR 2000 Rz 663–6644.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…wobei § 19 EStG 1988 für die zeitliche Zuordnung maßgeblich ist. Betriebsausgaben müssen in einer Beilage zur Steuererklärung gruppenweise gegliedert dargestellt werden (siehe Rz 7554). Bei Hausapotheken führenden Ärzten sind grundsätzlich sämtliche vereinnahmte Rezeptgebühren als Betriebseinnahmen zu erfassen (Ausnahmen siehe Barbewegungsverordnung, BGBl II Nr. 441/2006…

EStR 2000 Rz 4310–432311.6 Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler (Verordnung BGBl. II Nr. 228/1999)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…folgenden Bestimmungen. § 5 Die Anwendung der Pauschalierung ist nur zulässig, wenn aus einer der Abgabenbehörde vorgelegten Beilage hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von dieser Pauschalierung Gebrauch macht. Der Steuerpflichtige hat in der Beilage die Berechnungsgrundlagen darzustellen. Ab Veranlagung 2003 entfällt diese Verpflichtung (Verordnung BGBl. II Nr…

EStR 2000 Rz 4361–437011.11 Künstler und Schriftsteller (Verordnung BGBl. II Nr. 417/2000)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…4 Abs. 1 EStG 1988 ermöglichen. Bis einschließlich Veranlagung 2002 die Verwendung einer Beilage, aus der hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von der Pauschalierung Gebrauch macht. Die Beilage ist nach einem amtlichen Vordruck zu erstellen (Formular Komb 9). In der Beilage sind die Berechnungsgrundlagen darzustellen. Sie…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schriften (siehe aber zum Begriff der Beilage nach § 14 TP 5 GebG Rz 360). Rz 9: Zu beachten ist die Bestimmung des § 11 Abs. 2 GebG, wonach automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen…

GebR 2025 Rz 102–1114. Begriffe des Gebührengesetzes 1957 (§§ 5, 6 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Druckverfahren, andere technische Verfahren). Rz 103: Nach § 11 Abs. 2 GebG stehen automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellte Eingaben, Beilagen, Erledigungen, Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse den entsprechenden Schriften gleich. 4.2. Bogen Rz 104: Das Ausmaß des verwendeten Papiers ist nur in…

GebR 2025 Rz 177–1788.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Eingaben, Beilagen und Erledigungen Rz 178: Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit ist auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage gebührenpflichtig…