…auch, wenn diese entgeltlich erfolgen und das Entgelt nicht von den Beratenen selbst, sondern von dritter Seite geleistet wird. Beschäftigungsbetriebe Rz 261: Zum Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes (zB Behindertenwerkstätten) siehe Rz 378.Beschäftigungsbetriebe sind Betriebe zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, oder…
…| nein | nein | nein | Freibetrag für Taxikosten | nein | nein | nein | Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung | ja | ja | ja | Schulgeld für Behindertenschule oder Behindertenwerkstätte | ja | ja | ja (gekürzt um Pflegegeld)
…Berücksichtigung des Freibetrages sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen: Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (siehe Rz 850), Kosten der Heilbehandlung (siehe Rz 851) sowie das Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder, Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte. Gemäß § 1 Abs…
…von 262 Euro nur Aufwendungen für nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung und das Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte berücksichtigt werden. Der Freibetrag gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche…
2.10.2 Befreite Geschäfte 2.10.2.1 Hauptgeschäfte (§ 7 Abs. 1, 1a und 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) Rz 214: Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind die die Errichtung und Verwaltung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m², von Eigenheimen…