Artikel 180 Übliche Behandlungen (Artikel 220 des Zollkodex) Die üblichen Behandlungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex sind in Anhang 71-03 beschrieben.
Artikel 220 Übliche Behandlungen In ein Zolllager, eine Veredelung oder eine Freizone übergeführte Waren können üblichen Behandlungen unterzogen werden, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung oder Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen.
…eine gleichbleibende oder eine vom Käufer verlangte Qualität herzustellen, sofern dies die Art der Waren nicht verändert, auch wenn diese Behandlung zu einem anderen achtstelligen KN-Code führt; (16)Vermischen von Gas- oder Heizöl mit Biodiesel, wobei die gewonnene Mischung weniger als 0,5 Volumenprozent…
…6. Übliche Behandlungen | UZK | DA | IA | TDA | 86(1), 220 | 180 | - | - | - | Anhang 71-03 | - | - 2.5.6.1. Grundsätzliches Übliche Behandlungen von in ein Zolllagerverfahren übergeführten Lagerwaren bedürfen keiner Bewilligung durch die Zollbehörden…
…Kosten durch Rechnungen und dgl. für die Lager- bzw. Behandlungskosten zu erbringen und zu akzeptieren sein, sofern eine eindeutige Zuordnung zu den angemeldeten Waren möglich ist. Ein eventuell entstandener Wertzuwachs wird jedoch nicht so ohne weiteres nach zu weisen sein. Hier ist im Einzelfall festzustellen…
3.5. Gehaltslieferung Randzahlen 401 bis 410: derzeit frei. 3.6. Be- und Verarbeitung Randzahlen 411 bis 420: derzeit frei.
…im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst) werden. Sollen also Waren…
…zu einer vollständigen Ware; g)Zerlegen oder Änderung des Verwendungszwecks; h)Zusammentreffen von zwei oder mehr der unter den Buchstaben a bis g genannten Behandlungen. Für Waren des Anhangs 22-01 gelten die Restregeln für solche Waren zu dem Kapitel. Für Waren, die nicht unter…
…Be- oder Verarbeitungen ohne Rücksicht darauf, ob die Bedingungen des Artikels 45 erfüllt sind, als nicht ausreichend, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten; b)Teilen oder Zusammenstellen…
…Be- oder Verarbeitungen ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen des Artikels 61 erfüllt sind, als nicht ausreichend, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten; b)Teilen oder Zusammenstellen…
Artikel 86 Besondere Vorschriften für die Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags (1) Sind für in ein Zollverfahren oder in die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren im Zollgebiet der Union Kosten für die Lagerung oder für übliche Behandlungen entstanden, so werden diese Kosten oder der sich daraus ergebende Wertzuwachs…
5.6.2. Definition Als nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen gelten nur die nachfolgend aufgezählten Vorgänge, und zwar wenn ausschließlich diese ("erschöpfende Aufzählung") durchgeführt werden: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten; b…
…Einfuhr und/oder um Vermittlungsgeschäfte handelt. Bei einer Einfuhr ist je nach Fall zu präzisieren: Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verwendung, übliche Behandlungen und/oder Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Bei Vorgängen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 ist zu präzisieren: Lagerung, Erzeugung, Herstellung…
…5.6.2. Definition Als nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen gelten nur die nachfolgend aufgezählten Vorgänge, und zwar, wenn ausschließlich diese ("erschöpfende Aufzählung") durchgeführt werden: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in einem guten Zustand zu erhalten; …
…Abs. 1); b)im Rahmen eines Zolllagerverfahrens oder eines aktiven Veredelungsverkehrs einer oder mehreren der folgenden üblichen Behandlungen im Sinne von Artikel 220 UZK unterzogen werden und dabei wie folgt aufbereitet werden (siehe Abschnitt 2.2. Abs. 2): Verpackung oder Änderung der Verpackung oder Anbringung…
…zollrechtlichen Status von Unionswaren | 71-02 | DA | Sensible Waren und Erzeugnisse | 71-03 | DA | Liste der üblichen Behandlungen | 71-04 | DA | Besondere Vorschriften für Ersatzwaren3 | 71-05 | DA | Standardisierter Austausch von Informationen (INF…
…AKP | Länder in Afrika, Karibik und dem Pazifik | Überseeische Länder und Gebiete | Anhang VII des Ursprungsprotokolls 1.2. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bezeichnet der Begriff a)"Herstellen" jede Be- oder Verarbeitung einschließlich Zusammenbau oder besonderer Behandlungen; b)"Vormaterial" jegliche Zutaten, Rohstoffe…
…von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren auch dann gewährt werden, wenn die beabsichtigten üblichen Behandlungen gemäß Anhang 71-03 UZK-DA gegenüber der Lagerung der Waren überwiegen würden. Der Antragsteller kann den Antrag auf Bewilligung auch durch einen Vertreter stellen lassen, wobei sichergestellt sein muss…
…Befristeter Lagerort Fristen (Verwahrfrist bzw. Einzelverwahrfrist) Übliche Behandlungen Vorübergehendes Entfernen Beendigung des Verfahrens Zerstörung 6.7.3.1 Kontrolle des Lagerbestandes Bei der Kontrolle des Lagerbestandes im Zolllager erfolgt ein Abgleich zwischen den Zollanmeldung(en) zur Überführung in das Verfahren bzw. zur Beendigung des Verfahrens…
…führen, deren Unterscheidung lediglich über das Leitzeichen erfolgt. Jeder Eingang ist in einer Lagerbestandsaufzeichnung zu buchen, ebenso die entsprechenden Warenbewegungen, Veränderungen und Behandlungen. Nach dem Eingang und nach jeder Warenbewegung bzw. Veränderung ist automatisch ein Bestand über die restlichen bzw. verbleibenden Waren zu ermitteln. Die…