…oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem Zeitpunkt der Feststellung, Antragstellung) anzuwenden. Soll jedoch eine Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeit weiterhin bestehen…
…oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem Zeitpunkt der Feststellung, Antragstellung) anzuwenden. Soll jedoch eine Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeit weiterhin bestehen…
…die dazu gehörenden Regelungen der Kommissionsverordnungen gelten auch für Entscheidungen, die ohne Antrag ergehen (ausgenommen jedoch für solche im Rechtsbehelfsverfahren): Art. 22 Abs. 4 UZK - Wirksamkeit einer Entscheidung mit Zustellung (Abschnitt 3.3.13.); Art. 22 Abs. 5 UZK - grundsätzliche unbefristete Gültigkeit einer Entscheidung (Abschnitt…
…Waren in einem Zolllager ist keine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Für die Lagerung von Waren in Verwahrungslagern beträgt die maximale Dauer 90 Tage. Diese Zeitspannen sind als Höchstfristen zu betrachten. Die spezifische/tatsächliche Referenzperiode richtet sich nach der Natur der geschäftlichen Tätigkeit des Wirtschaftsbeteiligten (zB Waren…
…Die EStR 2000 sind ab der Veranlagung 2000 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 1999) sind die EStR 2000 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für…
…der Sicherheitsleistung, bei welcher der Referenzbetrag überschritten wurde. In diesem Fall überprüft das System zur Verwaltung von Sicherheitsleistungen (Guarantee Management System - GMS) die Gültigkeit der Sicherheit. Die Überführung von Waren in das Verfahren durch einen zugelassenen Versender, wobei entgegen den Vorschriften oder den Auflagen der…
…Regelung des § 1351 ABGB (Gültigkeit der Hauptschuld) anzuwenden. Danach können Verbindlichkeiten, welche nie zu Recht bestanden haben oder schon aufgehoben sind, weder übernommen noch bekräftigt werden. Die Schuld des Beitretenden ist zum Zeitpunkt ihrer Entstehung davon abhängig, dass die Schuld, der er beitritt, besteht (vgl…
…A | D | D | 15 07 082 000 | NEU | | Anzahl der Tage | | A | | D | | 15 07 083 000 | NEU | | Begründung | | A |  …
…| Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung | A [*] | II/2. | Zollnomenklatur | A [*] | II/3. | Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben | C [*]A [+] | II/4. | Begründung für die Einreihung der Waren | A [+] | II/5. | Vom Antragsteller vorgelegtes Material…
…beantragte Gültigkeitsdauer des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Tagen, für den Fall, dass der Antragsteller eines solchen Nachweises eine längere als die in Artikel 123 vorgesehene Gültigkeitsdauer anstrebt. 15 07 083 000 Begründung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Vorzulegen ist die Begründung…
…sowie eine Begründung anzuführen. Diese Vermerke werden im Feld 5 des Stammabschnittes ebenfalls vermerkt. Feld 28 Vermerk "konform", Erledigungsdatum, Unterschrift, Stempel 2. Stammabschnitt 2: Feld 1 Zollstelle, MRN oder FRN des TIR-Versandvorgangs Feld 2 Kästchen ankreuzen bei unverletztem Zollverschluss Feld 3 Anzahl der erledigten…
…schriftlich mit Begründung mitzuteilen. Sie muss eine Belehrung über die Möglichkeit enthalten, einen Rechtsbehelf nach Artikel 44 UZK einzulegen (Art. 22 Abs. 7 UZK). 1.5. Erneuerung, Änderung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den…
…sondern im darunter liegenden Kommentar anzuführen bzw. zu erläutern. Kommentar zu Behördenverfahren/zur rechtlichen Situation: Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse bisheriger Behördenverfahren; Erläuterung der gegenwärtigen rechtlichen Situation; Möglichkeiten für ein Vorgehen nach den Materiengesetzen bzw. Begründung, wenn kein Vorgehen möglich erscheint. Seite 8: Kommentar Diese Seite…
…das Ergebnis der Konsultation mit. Soweit keine hinreichend begründeten Einwände gegen die Bewilligungserteilung bestehen (!!! Achtung - ein zusätzlicher administrativer Aufwand ist keine ausreichende Begründung!!!), ist der Bewilligung zuzustimmen. Im Falle von erhobenen Einwänden, die an die bewilligende Zollstelle weitergeleitet wurden, können erforderlichenfalls Rückfragen von der bewilligenden…
…gemäß § 19 KStG 1988 anzuwenden; die Ausnahme von der 75%-Begrenzung ergibt sich daher bereits aufgrund von § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b vierter Teilstrich KStG 1988 (siehe dazu Punkt 4). Sind im Gesamtbetrag der Einkünfte neben diesen Beträgen gemäß § 8 Abs. 4 Z…
…Ersatzerklärungen zum Ursprung im Rahmen des APS siehe die Besonderen Bestimmungen der APS Arbeitsrichtlinie UP-8101. (Achtung betreffend Gültigkeit Form A-Zeugnisse siehe Abschnitt 2.6.) Hinweis: Liegen betreffend den Originalpräferenznachweis begründete Zweifel am Ursprung der Waren vor und wird ein Verifizierungsverfahren (siehe Abschnitt 5…
…000 009 | II/3 | | | Text | C* A+ | 42 04 000 000 | II/4 | Begründung für die Einreihung der Waren | | | A+ | 42 04 000 009 | II/4 | | | Text | A…
…ersetzt zB die zeitgerechte Überprüfung der UID des Abnehmers auf ihre Gültigkeit für sich allein nicht die darüber hinaus geforderten Nachweispflichten. Im Fall einer innergemeinschaftlichen Verbringung iSd Art. 7 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 ist die Vertrauensschutzregelung mangels Abnehmer, der unrichtige Angaben gemacht haben…
…Begründung einer Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß Art. 22 Abs. 7 UZK sind belastende Entscheidungen (siehe oben Abschnitt 3.3.9.3.) zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (Art. 44 UZK) zu versehen. Darüber hinausgehende Begründungs- und Rechtsmittelbelehrungspflichten bzw. die Rechtsfolgen der Verletzung solcher Pflichten richten…
…unterbleiben. Die UmgrStR 2002 sind ab der Veranlagung 2003 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind die UmgrStR 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume…