…zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden. Diesem Ziel dient § 212a BAO über die Aussetzung der Einhebung. 4.2. Grundsätzliches Rz 401: Eine solche Aussetzung kommt dann in Betracht…
Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
…5.4.3 Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) Rz 856: Der mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige kann nach Maßgabe des § 212a BAO, wenn er den Haftungsbescheid und/oder den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde angefochten hat, einen Zahlungsaufschub (Aussetzung der Einhebung) hinsichtlich des…
…für Abgaben, hinsichtlich derer die Abgabenbescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind, ist zulässig, da nach § 254 BAO durch Einbringung einer Bescheidbeschwerde die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird (VwGH 13.9.1988, 86/14/0095). Solange jedoch eine Aussetzung der Einhebung (§…
4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
…Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK) 4.3.1. Allgemeines Gemäß Art. 22 Abs. 4 UZK sind Entscheidungen der Zollbehörden ab dem Tag, an dem sie dem Antragsteller zugestellt werden bzw. als zugestellt gelten, vollziehbar. Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs…
…steht der Umstand, dass ein Abgabenbescheid mit Beschwerde angefochten wurde, der Entstehung der Säumniszuschlagsverpflichtung nicht entgegen (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Wird der Bescheid betreffend die Stammabgabe mit Bescheidbeschwerde bekämpft, kommt jedoch eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) des Säumniszuschlages in Betracht. Rz…
…Gutschrift betreffend eine den Gegenstand der Aussetzung der Einhebung bildende Abgabe, so erfolgt deren Verrechnung zunächst auf die ausgesetzt gewesenen Beträge; Gleiches gilt, soweit durch eine spätere Entscheidung dem Beschwerdebegehren entsprochen und die Beschwerde als gegenstandslos erklärt wird (§ 261 BAO). In allen anderen Fällen sind…
…kann bis zum Ergehen der neuerlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes im fortgesetzten Verfahren ein Aussetzungsantrag gestellt werden. 4.7.2.2. Inhalt des Antrages Rz 420: Aussetzungsanträge haben die Darstellung und somit auch die Berechnung des für die Aussetzung der Einhebung in Betracht kommenden Abgabenbetrages zu…
… 230 Abs. 2 BAO eine Hemmung der Einbringung ein. Gleiches gilt für bereits entrichtete Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt wurde (§ 212a Abs. 6 BAO): Wird eine entrichtete Abgabe in die Aussetzung der Einhebung einbezogen, so wird sie gutgeschrieben und gilt daher als nicht entrichtet. Rz 1334…
…eines in einer Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesenen Überschusses (§ 21 Abs. 1 erster Unterabsatz UStG 1994). Rz 2003: Unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung des § 293a BAO bestehen keine Bedenken, diese Bestimmung etwa auch anzuwenden, wenn trotz eines zeitgerecht eingereichten Zahlungserleichterungsansuchens oder eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung zu…
…Eine Zahlungserleichterung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: Die Abgaben sind Gegenstand einer Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO). Somit schließen beide Maßnahmen einander wechselseitig aus (VwGH 30.11.1989, 88/13/0213). Der Beschwerde an den VfGH oder der Revision an den VwGH wurde aufschiebende Wirkung…
…betreffend Aussetzung der Entscheidung ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 ZollR-DG nicht mehr beachtlich, weil gem. Art. 44 Abs. 4 UZK die Mitgliedstaaten zu gewährleisten haben, dass das Rechtsbehelfsverfahren eine umgehende Bestätigung oder Berichtigung der von den Zollbehörden erlassenen Entscheidung ermöglicht. Da in…
…auf Aussetzung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht sachlich unbillig; dies auch im Hinblick auf den Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub (VwGH 17.10.2001, 98/13/0073; VwGH 30.7.2002, 99/14/0315; VwGH 16.10.2002, 99/13/0065). Da es in der Ingerenzim…
…Die in Art. 79 Abs. 3 Buchstabe a des Zollkodex genannte Person gilt nicht als Zollschuldner im Sinne des Art. 79 Abs. 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex, und dieser Person kann auch keine Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Eine Aussetzung der Frist…
…oder der Bewertungskriterien sowie deren Anwendung zur Bestimmung des Zollwerts von Waren | 71 | Wegen Unvereinbarkeit mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens oder mit den vom Ausschuss für den Zollwert zur Auslegung dieses Übereinkommens angenommenen Entscheidungen für…
…in der eine Hemmung der Einbringung besteht (§ 230 Abs. 2 BAO), entstehen keine Säumniszuschlagsansprüche. Dies gilt für den ersten, zweiten und dritten Säumniszuschlag. Die Dreimonatsfristen für den zweiten und dritten Säumniszuschlag beginnen mit Ablauf der Nachfrist neu zu laufen. 9.6.2. Aussetzung der Einhebung…
…getroffenen Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte, zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und Vereinfachungen zu erlassen. (30) Es ist festzulegen, welche Tatbestände zur Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder zur Anwendung sonstiger handelspolitischer Maßnahmen führen. Außerdem empfiehlt es sich, ausführlichere Vorschriften für das Ausstellen von Ursprungsnachweisen in der…
…gelten die aufgrund der Bewilligung abgabenfrei abgefertigten Waren als ohne gültige Bewilligung abgefertigt und ist eine Erhebung der gemäß Art. 79 UZK entstandenen Zollschuld durchzuführen. (4) Eine zeitliche Begrenzung der Möglichkeit einer Rücknahme ist unionsrechtlich nicht vorgesehen. 3.5.3. Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen …
…nützlich sein könnten. Für Angaben in Textform ist D.E. 35 01 060 253 zu verwenden. Anzugeben ist, ob die vZTANichtunionswaren vorläufigen oder endgültigen Antidumping-Entscheidung auf der Grundlage, Ausgleichs- oder Schutzzöllen oder sonstigen zusätzlichen Abgaben infolge einer Beschreibung,Aussetzung von Produktinformationen, LichtbildernZugeständnissen unterliegen würden…