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7 117 Treffer402 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…oder bei dem im Fall der Nichtentrichtung der Abgabe ein Säumniszuschlagsanspruch entstehen würde. Rz 994: Dem Antrag muss entnehmbar sein, weshalb eine Nichtfestsetzung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen bzw. die Aufhebung von Säumniszuschlagsbescheiden begehrt wird. Eine ziffernmäßige Berechnung des in Betracht kommenden Betrages ist nicht erforderlich…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…es, dass sie von Bedingungen abhängig gemacht werden kann; diese müssen jedoch zulässig, also mit Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar sein. Rz 272: Die Bedingung ist eine Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Umstand abhängig gemacht wird (…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Fälligkeit von Bescheidbekanntgabe abhängig (kein Abgabenbescheid) Rz 7: Die Fälligkeit einer Abgabe ist von der Bekanntgabe eines Bescheides abhängig, der kein Abgabenbescheid ist. 1.1.4.1. Aufhebungsbescheid Rz 8: § 210 Abs. 2 BAO regelt den Eintritt der Fälligkeit auf Grund der Aufhebung eines Bescheides…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Dezember 20202022 Anwendung finden. die Übergangsbestimmungen setzen eine Reihe von Bestimmungen des UZK und seiner ergänzenden und durchführenden Rechtsakte im Übergangszeitraum aus. Da die Übergangsbestimmungen aus rechtssystematischen Gründen in verschiedenen Vorschriften geregelt werden mussten, werden diese im Interesse der besseren Übersicht und Verständlichkeit in einer…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

… 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor (siehe Rz 97). Rz 130: Für die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Gerichte ist die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Elektronischen Rechtsverkehr…

UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…nationales Recht stützen (zB in Haftungs- oder Sachhaftungsangelegenheiten). In diesen Fällen sind weiterhin die Vorschriften der BAO betreffend die Abänderung, Aufhebung oder Zurücknahme von Bescheiden (zB § 294 BAO oder § 299 BAO) anzuwenden. Die Änderung von Entscheidungen, mit denen keine oder zu geringe Abgaben vorgeschrieben wurden…

UZK-DAGruppe 13 - Beteiligte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…den die Waren versandt werden, angeben.**** (5) Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 (ABl. L 121 vom 8.5.2012, S…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Bescheiden über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (vgl. zB VwGH 3.9.2008…

RAE23. entfällt
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rz 2007: § 295 Abs. 3 BAO begründet keine materiellrechtlichen Ansprüche, sondern stellt lediglich eine verfahrensrechtliche Handhabe für die Abänderung oder Aufhebung von Bescheiden dar, hinsichtlich derer ein Bindungsverhältnis zu nachträglich abgeänderten, aufgehobenen oder erlassenen anderen Bescheiden besteht. Rz 2008: Im Gegensatz zu § 293a BAO räumt…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Verständigung der Parteien gemäß § 281a BAO die Durchführung der Außenprüfung gemäß § 148 Abs. 3 lit. c BAO die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 300 BAO. Rz 33: § 59 BAO gilt nur zwischen den beiden Finanzämtern. Übernimmt ein Finanzamt ab dem 1. Jänner 2021 Zuständigkeiten des Bundesministers…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…hat die Verwahrstelle sicherzustellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung von Anteilen des AIF korrekt erfolgen; die Berechnung des Wertes der Anteile des AIF korrekt erfolgt; die Weisungen des AIFM ausgeführt werden, es sei denn, diese verstoßen gegen geltende…

RAE Rz 1100–111210. Sicherheitsleistung (§§ 222 und 223 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 232 Abs. 2 lit. d BAO hingewiesen, wonach eine Aufhebung von Sicherstellungsmaßnahmen nur durch einen Bargelderlag erwirkbar ist, wogegen gemäß § 222 Abs. 1 letzter Satz BAO die Abgabenbehörde auch Einlagebücher eines inländischen Kreditinstituts als Sicherheitsleistung zulassen kann. Rz 1107: Mit dem Erlag bei der Abgabenbehörde…

VS-10002.3. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (BeitrRL) Verordnung (EU) Nr. 389/2012 vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr…

VB-07303. Aufgaben des Competence Centers Gewerblicher Rechtsschutz
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…anderen Gründen nicht mehr zur Antragstellung berechtigt, ist die Entscheidung über die Verlängerung des Zeitraums von der Zolldienststelle, die sie erlassen hat, entsprechend aufzuheben oder zu ändern. Die Aufhebung oder Änderung hat bescheidmäßig zu erfolgen. 3.2.5. Änderung der Entscheidung hinsichtlich der Rechte geistigen…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zum Ablauf von 30 Jahren nach erfolgter Eintragung im Grundbuch (§ 238 Abs. 4 zweiter Satz BAO). 21.9. Aufhebung von Löschungs- und Nachsichtsbescheiden (§ 238 Abs. 5 BAO) Rz 1862a: Abänderungen oder Aufhebungen iSd § 238 Abs. 5 BAO sind insbesondere Berichtigungen gemäß § 293 BAO, Aufhebungen gemäß…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…nach § 217 Abs. 7 oder 9 BAO eine Nichtfestsetzung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen bzw. eine Aufhebung von Säumniszuschlagsbescheiden zu beantragen. Der Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen kann übrigens auch vor Erlassung der Säumniszuschlagsbescheide gestellt werden. Er kann daher beispielsweise bereits in der Schlussbesprechung einer Lohnsteuerprüfung (…

VS-100010. Abkürzungsverzeichnis
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Finanzen betreffend das Verfahren der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, BGBl. II Nr. 92/2023 | VwZsarbeitsVO | Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr…

RAE Rz 400–4074. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…siehe Rz 458 bis Rz 464). 4.3. Ausscheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) Rz 402: Die von der Aussetzung betroffenen Abgabenschuldigkeiten scheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) aus. 4.4. Aussetzung der Einhebung und Unbedenklichkeitsbescheinigung Rz 403: Im…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…