…dem BerufungsbegehrenBeschwerdebegehren nicht vollinhaltlich stattgebende Berufungsentscheidung Erkenntnis (§ 279 BAO) aber schon zwei Monate nach Bewilligung der Zahlungserleichterung ergeht. Rz 268: In jedem Zahlungserleichterungsbescheid ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass erworbene Sicherungen, insbesondere Pfandrechte, aufrecht bleiben, ferner, dass alle Schritte, die zur Wahrung eines Vorzugsrechtes erforderlich sind…
…Auf § 295a BAO gestützte Abänderungen bzw. Aufhebungen liegen im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensrelevant ist insbesondere, dass im Allgemeinen dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit zukommt. Rz 1002c: Eine Befristung des Antragsrechtes ergibt sich mittelbar aus § 207 BAO (Bemessungsverjährung). Der Antrag…
…Rz 7: Die Fälligkeit einer Abgabe ist von der Bekanntgabe eines Bescheides abhängig, der kein Abgabenbescheid ist. 1.1.4.1. Aufhebungsbescheid Rz 8: § 210 Abs. 2 BAO regelt den Eintritt der Fälligkeit auf Grund der Aufhebung eines Bescheides, der eine Gutschrift zur Folge hatte…
…der vertraglichen Willenseinigung wirksam. Rz 1258: Die Aufhebung einer Adoption aus den im § 201 Abs. 1 ABGB genannten Gründen (Wirkung ex nunc), hebt die entstandene Gebührenschuld iSd § 17 Abs. 5 GebG (siehe Rz 1099 ff) nicht auf. Eine Erstattung der Gebühr ist daher nicht vorgesehen. …
…ehestens eines ihrer Organe zur Prüfung der Chemikalien und zur weiteren Veranlassung zu entsenden bzw. allfällige Zweifelsfragen aufzuklären. Die Abfertigung bzw. die Aufhebung einer allenfalls getroffenen Maßnahme der zollamtlichen Überwachung darf in so einem Fall erst vorgenommen werden, wenn eine formlose Mitteilung des zuständigen Amtes…
…Informationen bereitgestellt oder missbraucht wurden, gemäß Artikel 16 Abs. 1 PPV 2014 a)eine von ihr erlassene Entscheidung aufheben, mit der einem nationalen Antrag zugunsten des Inhabers der Entscheidung stattgegeben wurde und es ablehnen, den Zeitraum für das Tätigwerden der Zollbehörden zu verlängern; b)in…
…Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht…
…die vor allem die Modernisierung des Gebührengesetzes 1957 sowie die Einführung neuer Pauschalgebühren zum Gegenstand hatten, bestand Bedarf an einer grundlegenden Überarbeitung der GebR 2019 und einer Aufhebung bestehender Erlässe. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der GebR 2019 zwar weitgehend beibehalten…
…mündeten (OECD-VPL 2017). Daher besteht der Bedarf einer grundlegenden Überarbeitung der VPR 2010, einer Aufhebung der bestehenden Erlässe und einer Neuverlautbarung der VPR (VPR 2021). Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der VPR zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr…
…Bescheide, die sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder andere Geldleistungen (Nebenansprüche) betreffen. Dieser Anwendungsvorrang gilt sowohl gegenüber zeitlich früherem innerstaatlichem Recht als auch gegenüber zeitlich späterem. Es kommt dabei nicht zu einer Aufhebung (materiellen Derogation) des innerstaatlichen Rechts, dieses bleibt vielmehr als unanwendbares Recht bestehen, so…
…446). Ausgeschlossen ist eine Aussetzung, wenn die Bescheidbeschwerde nach Lage des Falles wenig Erfolg versprechend erscheint (siehe Rz 447 bis Rz 457) oder das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist (siehe Rz 458 bis Rz 464). 4.3. Ausscheiden…
…bereitsdas Insolvenzverfahren mit Rechtskraft des Einleitungsbeschlusses aufgehoben. Da nach dieser Aufhebung des Konkurses auch das konkursrechtliche Verrechnungsverbot (§§ 20 IO 20 KO) mit späteren Abgabengutschriften (zB aus Arbeitnehmerveranlagungen) nicht mehr gilt, ist in diesen Fällen eine Trennung der Gebarung nicht vorzunehmen. 5.7. Landes- und Gemeindeabgaben (…
…Aufhebung oder Zurücknahme von Bescheiden (zB § 294 BAO oder § 299 BAO) anzuwenden. Die Änderung von Entscheidungen, mit denen keine oder zu geringe Abgaben vorgeschrieben wurden, hat nach den Regeln über die Mitteilung der Zollschuld (Art. 102 UZK) zu erfolgen. Enthält eine Entscheidung zulässigerweise andere Nebenbestimmungen…
…Bei berufsmäßigen Parteienvertretern wie zB Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern und Notaren ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, sodass es ausreicht, wenn sich diese mündlich auf eine ihnen erteilte Bevollmächtigung berufen. Die berufsmäßigen Parteienvertreter sind nach Maßgabe der berufsrechtlichen Bestimmungen (zB §§ 83 WTBG 2017 94…
…die der Inhaber einer Entscheidung erfüllen muss. Sie überwachen ferner, dass die sich aus dieser Entscheidung ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden. Ist der Inhaber der Entscheidung seit weniger als drei Jahren ansässig, so erfolgt im ersten Jahr nach dem Erlass der Entscheidung eine intensive Überwachung durch…
…wonach eine Aufhebung von Sicherstellungsmaßnahmen nur durch einen Bargelderlag erwirkbar ist, wogegen gemäß § 222 Abs. 1 letzter Satz BAO die Abgabenbehörde auch Einlagebücher eines inländischen Kreditinstituts als Sicherheitsleistung zulassen kann. Rz 1107: Mit dem Erlag bei der Abgabenbehörde wird an dem Gegenstand des Erlages ein…
…die allfällige Aufhebung des Stundungszinsenbescheides ist § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO die im Bescheid anzuführende maßgebliche verfahrensrechtliche Grundlage. Rz 322: Die Regelung des § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO bildet - ebenso wie § 212a Abs. 9 BAO und § 217 Abs. 8 BAO - eine Durchbrechung des…
…Fälle der Aufhebung und Änderung von Nebengebührenbescheiden (§§ 293a und 295 Abs. 3 BAO) 23.1. Nebengebührenbescheide (§ 293a BAO) Rz 2000: § 293a BAO ist nur auf Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) anzuwenden. Andere Nebenansprüche, zB Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen, können somit nicht Gegenstand einer Maßnahme…
…Aufhebung der Aussetzung Die Aussetzung der AEO-Bewilligung Status ist gemäß Art. 18 UZK-DA aufzuheben und die Aussetzung ist in EOS zu beenden, wenn der Wirtschaftsbeteiligte die von der Überwachungszollstelle im Vorhalt verlangten Maßnahmen getroffen hat. 6.2. Widerruf der AEO-Bewilligung Eine AEO…
2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…