…UZK für Präferenzen. Wird die Präferenzbehandlung von Waren im Rahmen einer Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden eines Landes oder Gebiets außerhalb des Zollgebiets der Union gewährt, so gilt eine von diesen Behörden ausgestellte Bescheinigung, die sich als unrichtig erweist, als Irrtum im Sinne des Art. 119 Absatzes…
…geringfügigen Mengenabweichungen (geringfügige Mehrmengen) kommt, können diese im Falle des entschuldbaren Irrtums bzw. der leichten Fahrlässigkeit toleriert werden, wobei im konkreten Fall die Branchenüblichkeit usw. zu berücksichtigen sind. In den Zollanmeldungen sind in derartigen Fällen die entsprechenden amtlichen Vermerke nach Art. 243 UZK-IA aufzunehmen. …
…den Beginn dieser Fristen auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Zollschuldentstehung ankommt. (4) Ebenso zu beachten ist bei einer Nacherhebung die allfällige Anwendbarkeit des Art. 119 Abs. 1 UZK (Absehen von der Nacherhebung im Falle eines für den gutgläubig handelnden Schuldner nicht erkennbaren Irrtums der Zollbehörden)…
…Abs. 4 BAO). Rz 733: Auf Aufhebung oder Nichtherbeiführung der Rechtsfolgen des Irrtums besteht ein Anspruch im Fall einer Antragstellung binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung bzw. im Fall der irrtümlich unterlassenen Verrechnungsweisung ab dem Zeitpunkt der maßgeblichen Entrichtung. Rz 734: Da, von…
…zuständigen Behörden begünstigter Länder können ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A jedoch auch nach der Ausfuhr der Erzeugnisse ausstellen, auf die es sich bezieht, a)wenn es aufgrund eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde oder b)wenn den…
Artikel 117 Nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 114 Absatz 10 kann die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, wenn a)sie aufgrund eines Irrtums, eines…
…4 des Zollkodex) (1) Jeder Mitgliedstaat legt der Kommission eine Liste der Fälle vor, in denen er eine Erstattung oder einen Erlass auf der Grundlage von Artikel 119 oder Artikel 120 des Zollkodex gewährt hat und in denen der in Folge eines einzigen Irrtums oder…
…wenn sie aufgrund eines Irrtums, unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände nicht bei der Ausfuhr ausgestellt wurden. Die Ausstellungsbehörden dürfen ein Ursprungszeugnis gemäß Absatz 1 nur dann nachträglich ausstellen, wenn sie sich vergewissert haben, dass die Angaben im Antrag des Ausführers mit den entsprechenden Ausfuhrunterlagen übereinstimmen…
…wenn aufgrund eines Irrtums der zuständigen Zollbehörden der ermäßigte Zollsatz oder die Zollfreiheit nicht angewandt worden ist, obwohl bei der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr alle für die Anwendung des ermäßigten Zollsatzes oder der Zollfreiheit erforderlichen Angaben ordnungsgemäß gemacht und die erforderlichen Unterlagen…
…entspricht aufgrund eines Irrtums oder besonderer Umstände 500.000 EUR oder überschreitet diesen Betrag. Ungeachtet des Unterabsatzes 1 werden in keinem der folgenden Fälle Akten übermittelt: a)die Kommission hat bereits eine Entscheidung in einem sachlich und rechtlich vergleichbaren Fall getroffen, b)die Kommission ist…
…1 EStG 1988, § 125 Abs. 1 BAO). Regelmäßig sind somit einmal jährlich die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach Art, Menge und Wert festzustellen. Enden in einem Kalenderjahr mehrere (Rumpf-)Wirtschaftsjahre, ist eine entsprechende Anzahl von Inventuren erforderlich. In Zusammenhang mit bloßen Ergebnisabgrenzungen ist jedoch nicht zu…
…sofern die im Art. 71 Abs. 2 UZK-IA vorgesehene Verwaltungszusammenarbeit für dieses Verfahren gilt. (2) Der Ausführer, der eine Erklärung auf der Rechnung ausfertigt, hat auf Verlangen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Regierungsbehörden des Ausfuhrlands jederzeit alle zweckdienlichen Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der…
…der übrigen Voraussetzungen dieses Anhangs zu überprüfen. Sie ist befugt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder sonstige von ihr für zweckdienlich erachtete Kontrolle durchzuführen. Die Zollbehörde, die die WVB EUR.1 ausstellt…
…Voraussetzungen dieses Übereinkommens zu überprüfen. Sie sind befugt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder jede sonstige von ihnen für zweckdienlich erachtete Kontrolle durchzuführen. Sie achten auch darauf, dass die in Absatz 2…
…um die Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse und die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls zu überprüfen. Sie sind berechtigt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Rechnungslegung des Ausführers oder jede sonstige von ihnen für zweckdienlich erachtete Kontrolle…
…dieses Anhangs zu überprüfen. Diese Behörden sind berechtigt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder jede sonstige von ihnen für zweckdienlich erachtete Kontrolle durchzuführen. Die genannten Behörden achten auch darauf, dass die Formblätter…
…und zur Verfügung des Ausführers gehalten, sobald die Ausfuhr tatsächlich erfolgt oder sichergestellt ist. 8.3. Nachträglich ausgestellte WVB EUR.1 Eine WVB EUR.1 kann ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums…
…und zur Verfügung des Ausführers gehalten, sobald die Ausfuhr tatsächlich erfolgt oder sichergestellt ist. 8.3. Nachträglich ausgestellte WVB EUR.1 Eine WVB EUR.1 kann ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums…
…zu überprüfen. Sie sind befugt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder sonstige von ihnen für zweckdienlich erachtete Kontrolle durchzuführen. Sie achten auch darauf, dass die WVB EUR.1 ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Sie…
…der übrigen Voraussetzungen dieses Anhangs zu überprüfen. Sie ist befugt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder sonstige von ihr für zweckdienlich erachtete Kontrolle durchzuführen. Die Zollbehörde, die die WVB EUR.1 ausstellt…