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LStR 2002 Rz 923–92515.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb…

EStR 2000 Rz 7936–795030.1.5.3 Unbewegliches Vermögen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…ist (zB Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Rechtsverhältnis nach kanonischem Recht; VwGH 17.7.2019, Ro 2017/13/0007). Diese steuerrechtliche Definition ist nicht deckungsgleich mit jener des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, BGBl. Nr. 196/1988 (VwGH 27.9.2000, 96/14/0126). Aus abkommensrechtlicher Sicht ist bzgl. der Steuerpflicht…

EStR 2000 Rz 7994–800530.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988) 30.2.1 Erhebungsformen Rz 7994: Die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht wird entweder durch Steuerabzug (§§ 70, 93 und 99 EStG 1988) oder durch Veranlagung (§ 102 EStG 1988) erhoben. Ist ein Steuerabzug…

EStR 2000 Rz 7921–793130.1.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

30.1.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 7921: Anknüpfungspunkt für ein Besteuerungsrecht aus innerstaatlicher Sicht ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte, eines ständigen Vertreters im Inland oder - ab der Veranlagung 2006 - das Vorhandensein inländischen unbeweglichen (Betriebs)Vermögens. Bei Einkünften…

UStR 2000 Rz 1–81. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

1. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994) 1.1. Steuergegenstand 1.1.1. Leistungsaustausch Rz 1: Ein Leistungsaustausch setzt Leistung und Gegenleistung, das Vorliegen von zwei Beteiligten und die innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung fehlt zB beim…

LStR 2002 Rz 73510.5.2 Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 196/1988 oder eine vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, sind steuerbefreit…

LStR 2002 Rz 736–74010.5.3 Begünstigte Tätigkeiten iSd § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…4 EStG 1988. Ein Angestellter wird im Überlasserbetrieb selbst beschäftigt, er unterliegt deswegen nicht dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und wird auf Dienstreise entsandt (zB die Buchhalterin des Überlasserbetriebes wird auf ein Seminar geschickt): Hier gelten auch die Bestimmungen des § 7a Z 1 bis Z 5 KollV Gewerbeangestellte…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zu verstehen, wo sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. § 26 Z 4 EStG 1988 - Arbeitskräfteüberlassung / Fahrtkosten bei lohngestaltender Vorschrift (Rz 705 und Rz 739a) Siehe Rz 10705 Rz 10740: Notwendigkeit der Aufteilung der Zuteilungsgebühr gemäß § 22 RGV 1955 (bestehend aus Tages- und Nächtigungsgebühr) iZm § 3…

EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Organismus des Beschäftigers einem Dienstnehmer vergleichbar organisatorisch eingegliedert ist. Dies gilt grundsätzlich für jede Form der Überlassung von Arbeitskräften unabhängig davon, ob die Überlassung in den Anwendungsbereich des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes fällt. Das Abzugsverbot kommt dabei auch zur Anwendung, wenn die Vergütung für die Überlassung an einen…

UStR 2000 Rz 272–2772.3.5. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

2.3.5. Einzelfälle Rz 272: Arbeitskräfteüberlassung: Bei der entgeltlichen Personalgestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts an einen ausgegliederten Rechtsträger ist die für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erforderliche wirtschaftliche Selbstständigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 KStG 1988 anzunehmen, wenn sich diese…

LStR 2002 Rz 392–3935.9.30 Umzugskosten
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle der Arbeitskräfteüberlassung durch das überlassende Unternehmen) vorliegen. Umzugskosten ohne Wechsel des Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwohnung…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im Falle der Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung) nicht durch den Überlasser, sondern durch den Beschäftiger ausbezahlt, gilt dies als Verkürzung des Zahlungsweges…

LStR 2002 Rz 751–75510.7 Umzugskostenvergütungen (§ 26 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…des Dienstortes zu beziehen, gewährt werden. Dies gilt auch für den Fall der Arbeitskräfteüberlassung. Rz 752: Umzugskostenvergütungen bei in- und ausländischen Konzernversetzungen bleiben auf der Einnahmenseite außer Ansatz, sodass auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Hinsichtlich Expatriates siehe auch…

LStR 2002 Rz 117721.9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - Entsendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…19.8.2005 wurde das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) geändert. Die Bestimmungen betreffend Urlaub sind für die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die von einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich zur fortgesetzten Arbeitsleistung oder im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich entsandt werden anzuwenden (§§ 33d ff BUAG)…

VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Warenlieferungen in die USA) in eine dauerhafte Verlustzone gerät (EAS 2860). 1.3.7.2. Konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung Rz 194: Bei einer konzerninternen Entsendung von Arbeitskräften ist zu prüfen, ob es sich um die Erbringung einer Aktiv- oder Passivleistung durch das entsendende Unternehmen handelt (zur Unterscheidung…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…errichtet hat. 5.9.9.4 Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes Rz 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…

LStR 2002 Rz 730–73410.5.1.4 Nächtigungsgelder
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…vorübergehende Tätigkeit ist grundsätzlich bei Außendiensttätigkeit, bei Fahrttätigkeit, bei Baustellen- und Montagetätigkeit oder bei Arbeitskräfteüberlassung anzunehmen. Rz 733: Kostenlos zur Verfügung gestellte Nächtigungsmöglichkeiten schließen die steuerfreie Behandlung der durch den Arbeitgeber gezahlten Nächtigungsgelder aus. Bei bloßer Nächtigungsmöglichkeit in einem Fahrzeug (LKW, Bus) bleibt das pauschale…

LStR 2002 Rz 74110.5.4 Verhältnis von Nächtigungsgeldern gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers oder Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 196/1988 steuerfrei auszahlen. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde nach § 3 Abs…

LStR 2002 Rz 927–92915.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…kein freiwilliger Lohnsteuerabzug durchgeführt, erfolgt eine Besteuerung im Wege der Einkommensteuerveranlagung. Der freiwillige Lohnsteuerabzug kann auch vom inländischen Beschäftiger für den ausländischen zivilrechtlichen Arbeitgeber vorgenommen werden. Der inländische Beschäftiger wird bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung grundsätzlich nur dann von Einbehalt und Abfuhr der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs…

LStR 2002 Rz 1205–120728 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…und stellen somit eine Assistenzleistung (Aktivleistung) der Mutter- an die Tochtergesellschaft dar. Eine Passivleistung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einem Dritten zur Dienstleistung überlässt (Arbeitskräfteüberlassung), wobei die typischen Arbeitgeberfunktionen beim entsendenden Arbeitgeber verbleiben und der Dritte zivilrechtlich nicht die Rolle eines Arbeitgebers übernimmt…