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VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des § 146 FinStrG begangen, so kann mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG erkannt werden. Das im § 146 Abs. 1 FinStrG vorgesehene Höchstausmaß der Geldstrafe kann dabei um die Hälfte überschritten werden und beträgt somit 2.1753.000 Euro.

LStR 2002 Rz 387–3885.9.26 Strafen
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich auch dann keine Werbungskosten…

VB-03307.1.4. Vereinfachte Strafverfügung
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG erkannt werden. Das im § 146 Abs. 1 FinStrG vorgesehene Höchstausmaß der Geldstrafe kann dabei um die Hälfte überschritten werden und beträgt somit 3.000 Euro. (3) Werden Exemplare, die im Anhang A, B, C oder D angeführt sind, mit vereinfachter Strafverfügung…

GK-02006. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…in deren Sprengel der Misstand bei der Beförderung im Zuge einer Kontrolle festgestellt wird. In allen anderen Fällen ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zur Ahndung örtlich zuständig, in deren Sprengel der Grenzübertritt nach Österreich erfolgt ist. (3) Gemäß § 21 Abs. 4 TTG 2007 können Geldstrafen mit Organstrafverfügung…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Erledigung einer Bescheidbeschwerde gegen einen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid iSd § 212a Abs. 1 BAO nicht vor, da gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 im Fall einer nach dem 30. September des Jahres, für das die Vorauszahlungen festgesetzt wurden, ergehenden Erledigung einer Bescheidbeschwerde die Anpassung der…

UP-44008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor dem Abrunden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. (5) Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der EU oder der…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Land kann den Betrag in seiner Landeswährung, der dem in Euro ausgedrückten Betrag entspricht, unverändert beibehalten, sofern sich durch die Umrechnung dieses Betrages zum Zeitpunkt der in Absatz 3 vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor dem Runden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der EU oder…

UP-57008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien31.08.2023

…vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor dem Runden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der EU oder…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…5 Prozent vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Eine Vertragspartei kann den Betrag in seiner Landeswährung, der dem in Euro ausgedrückten Betrag entspricht, unverändert beibehalten, sofern sich durch die Umrechnung dieses Betrages zum Zeitpunkt der in Absatz 3 vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor…

UP-56008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien27.01.2023

…vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor dem Runden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der EU oder…

UP-80008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

…5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Mitgliedstaat kann den Betrag in seiner Landeswährung, der dem in Euro ausgedrückten Betrag entspricht, unverändert beibehalten, sofern sich durch die Umrechnung dieses Betrages zum Zeitpunkt der im vorigen Absatz vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor…

UP-72008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…der dem in Euro ausgedrückten Betrag entspricht, unverändert beibehalten, sofern sich durch die Umrechnung dieses Betrages zum Zeitpunkt der in Absatz 3 vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor dem Runden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in der Landeswährung kann unverändert…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3-Ermittler kann sich der Buchwert im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches durch Teilwertabschreibungen bzw. Zuschreibungen verändern. Dabei ist zu beachten, dass sich die Obergrenze für Zuschreibungen mit der Anpassung der Anschaffungskosten erhöht. Ein weiterer Unterschied ergibt sich bei den Anschaffungsnebenkosten: Im betrieblichen Bereich sind Anschaffungsnebenkosten zu…

UP-40008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

…5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Land kann den Betrag in seiner Landeswährung, der dem in Euro ausgedrückten Betrag entspricht, unverändert beibehalten, sofern sich durch die Umrechnung dieses Betrages zum Zeitpunkt der in Absatz 3 vorgesehenen jährlichen Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor…

UP-42008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

…Anpassung der Gegenwert in Landeswährung vor dem Abrunden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. (5) Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der EU oder der…

UmgrStR 2002 Rz 1303–13104.1.7. Erfordernis der Wahl einer geeigneten Zusammenschluss- bzw. Vorsorgemethode
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…ist eine Änderung der vertraglich festgelegten Maßnahme nach dem Vollzug des Zusammenschlusses nicht mehr wirksam. Rz 1307: Neben den sich aus den zum Stichtag vorhandenen Verkehrswerten und steuerlichen Gesamtreserven ergebenden vertragsrechtlichen Fragen des Zusammenschlusses ist auch die Anpassung der Verkehrs- bzw. Buchwerte der zusammenzuschließenden Vermögen…

UZK-TDAKapitel 8 Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…In Artikel 144 werden folgende Absätze angefügt: "Bis zu den Zeitpunkten der Anpassung der für die Vorlage von Gestellungsmitteilungen erforderlichen betreffenden nationalen Einfuhrsysteme gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU gelten die Zollanmeldungen zur Überlassung von Waren in Postsendungen zum zollrechtlich freien Verkehr gemäß…

UZK-DAKapitel 2 Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Version 3 des im Anhang zum Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 aufgeführten Einfuhrkontrollsystems, wenn es sich um in den Spalten F10, F50 und F51 von Anhang B dieser Verordnung erfasste Fälle oder Umleitungsmeldungen für Seeschiffe handelt; g)bis zur Anpassung der im…

UZK-DAArtikel 144 Zollanmeldung für Waren in Postsendungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…die Waren jede der folgendenfolgende Bedingungen erfüllen: a)Ihr Wert beträgt höchstens 1.0001 000 EUR; b)es wurde kein Antrag auf Erstattung oder Erlass gestellt; cb)sie unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen. (2) Bis zu den Zeitpunktenzum jeweiligen Datum der Anpassung der für die…