…Aufnahme des amtlichen Befundes haben die Organe der Gebietskörperschaften einen amtlichen Vordruck (StuR 1) zu verwenden, der vollständig auszufüllen ist. Darin haben die Organe der Gebietskörperschaften zu bestätigen, dass die Entrichtung der Gebühren durch den Gebührenschuldner nicht fristgerecht erfolgt ist. Die Übermittlung des amtlichen Vordruckes…
…ff). 10.13.2.3. Beispiele für Zeugnisse Rz 647: Beispiele für gebührenpflichtige Zeugnisse sind: Amtliche Dienstausweise und amtliche Legitimationspapiere, die nicht unter die in § 14 TP 9 GebG angeführten Reisedokumente fallen. Sie sind allgemein bekundende Zeugnisse. Infolge der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Inhaltes eines Legitimationspapieres…
…aus. 10.13.1.3. Gebührenfreie amtliche Bescheinigungen und Bescheide Rz 639: Urkunden über Rechtsgeschäfte dienen hauptsächlich zum Beweis über Abschluss und Inhalt eines Rechtsgeschäftes zwischen den Vertragspartnern. Eine "Bekundung" an einen unbestimmten Personenkreis steht nicht im Vordergrund. Daher sind diese grundsätzlich nicht als Zeugnisse…
…1. Rz 1701 ff | Es werden Aussagen zur Aufnahme und Übermittlung von amtlichen Befunden durch Organe der Gebietskörperschaften getroffen. Darüber hinaus werden Informationen zu den neu entworfenen amtlichen Vordrucken (StuR 1 und 2) für die Befundübermittlung bereitgestellt. | Abschnitt 29.2. Rz 1722 ff…
… 34 Abs. 1 GebG einen "Amtlichen Befund" (siehe Rz 1700 ff) aufnehmen und diesen an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten übermitteln. Das Finanzamt Österreich setzt in der Folge die Gebühr und eine zwingende Gebührenerhöhung in Höhe von 50% mit Bescheid fest (siehe Rz 129 ff…
…als solche nicht mehr genutzt werden kann. Sie wird grundsätzlich durch den Wirtschaftsbeteiligten (nicht amtlich) durchgeführt. Als Folge der Vernichtung entfällt für die vstW die Steuerschuldentstehung. Die Vernichtung von Alkohol und Tabakwaren, die sich unter Steueraussetzung im Steuerlager befinden, ist dem Zollamt im Vorhinein anzuzeigen…
…Befunden und Vernehmungen (siehe Rz 484 ff) anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses (siehe Rz 630 ff) oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der…
…Abkommen einbezogen. Somit entfällt die amtliche Kontrolle für Waren mit Ursprung in der Schweiz oder Liechtenstein und für Waren mit anderem Ursprung, die sich in der Schweiz oder in Liechtenstein im freien Verkehr befunden haben. Die amtliche Kontrolle hat bei Pflanzen und pflanzlichen Produkten, die…
…Einbringung der Urkunde führt aber erst dann zur Gebührenpflicht, wenn folgende Zusatzvoraussetzungen alternativ gegeben sind: Der Inhalt des Rechtsgeschäftes ist sachlich inlandsbezogen und betrifft entweder eine im Inland befindliche Sache oder der Erfüllungsort liegt im Inland. Diese inhaltlichen Erfordernisse müssen bereits im Zeitpunkt der Beurkundung…
…wurden. Im Fall der Zerstörung unter amtlicher Aufsicht wird das Zolllagerverfahren/die vorübergehende Verwahrung nach der Zerstörung unter Hinweis auf das entsprechende Protokoll über die Zerstörung erledigt. Beispiele für Zerstörungen im Rahmen der aktiven Veredelungaus den Leitlinien besondere Verfahren: Waren werden in das Zolllagerverfahren übergeführt…
…Voraussetzung ist jedoch, dass diese Protokolle auch vom Einschreiter (mit)unterschrieben sind. Rz 485: Auch Protokolle über Befunde und Vernehmungen vor einem Verwaltungsgericht unterliegen der Gebührenpflicht. Rz 486: Nicht gebührenpflichtig sind Protokolle nur dann, wenn sie mit amtlich vorgeladenen Personen aufgenommen werden, die nicht Einschreiter…
…Artikel 8f Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 können die Güter, die Einfuhrverboten unterliegen und sich physisch in der Union befinden, durch die Zollorgane überlassen werden, sofern sich diese Güter vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn der jeweiligen Einfuhrverbote - je nachdem, welcher Zeitpunkt…
…wann sich das Kulturgut dort befunden hat bzw. wann es das betreffende Hoheitsgebiet verlassen hat. (5) Die Zollbehörde kann vom Besitzer der Waren verlangen, amtliche Übersetzungen der in den Absätzen 3 und 4 genannten Dokumente in die Amtssprache hochzuladen. (6) Mit Ausnahme von Münzen der…
…die im Begriff sind, ihren gewöhnlichen Wohnsitz in ein Drittland zu verlegen, im Hinblick auf ihre Wiederausfuhr befristet im Zollgebiet zugelassen werden sollen. Voraussetzungen Nachweis der Wohnsitzverlegung Ausfuhr innerhalb von 6 Monaten nach amtlicher Zulassung | Standardzollanmeldung wird nach Art. 163 Abs. 3 UZK-DA…
…phytosanitärer Hinsicht in dieses Abkommen einbezogen. Somit entfällt die amtliche Kontrolle für Waren mit Ursprung in der Schweiz oder in Liechtenstein und für Waren mit anderem Ursprung, die sich in der Schweiz oder in Liechtenstein im freien Verkehr befunden haben. Diese Regelung ist auch in…
…Nr. 303/1996, idgF, zu. Die Tatsache der Behinderung und das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung) sind durch eine amtliche Bescheinigung der für diese Feststellung zuständigen Stelle nachzuweisen. Zuständig können gemäß § 35 Abs. 2 erster bis dritter Teilstrich EStG 1988 folgende Stellen…
…die Erhebung einen Monat nach Ablauf der Frist von 28 Tagen für die Beantwortung der Suchanfrage durch die Bestimmungszollstelle. 8.2.6. Alternativnachweis für die Beendigung des Verfahrens Liegt kein amtlicher Nachweis für die Beendigung des Verfahrens vor, so wird der Inhaber des Unionsversandverfahrens aufgefordert…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich Den veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen (amtliche Kontrolle) unterliegen Tiere sowie Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierische Nebenprodukte, Heu und Stroh sowie Lebensmittel, die sowohl Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als auch Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten (zusammengesetzte Erzeugnisse), wenn sie aus Drittstaaten (Abschnitt 1…
…| Beförderungen in/aus ein(em) Lager (ausgenommen Auslieferungs- und Konsignationslager) Anmerkung: Werden die Waren aus dem Lager wieder ins Drittland oder in ein steuerliches Sondergebiet versandt (Zwischenlagerung) und befinden sich die Waren im Eigentum einer im Drittland oder in einem steuerlichen Sondergebiet ansässigen Person…
7. Amtliche Aufsicht 7.1. nur intern verfügbar 7.2. Pflichten der beteiligten Personen Den Befugnissen der Zollorgane stehen entsprechende Pflichten der Personen gegenüber, in deren Gewahrsame sich vstW befinden oder die im Zusammenhang mit Verbrauchsteuerbewilligungen solche Pflichten zu erfüllen haben. Die jeweiligen Pflichten ergeben…