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EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

14.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) 14.7.1 Abzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder Rz 4840: Unter gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 vom Abzugsverbot erfassten Geld- und Sachzuwendungen…

KfzBStR 2021 Rz 993–997B.6.2.2.5.2. Rechtslage 1. Jänner 2013 bis 28. Februar 2014, idF BGBl. I Nr. 111/2010 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…idF BGBl. I Nr. 111/2010 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 993: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 150 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 998: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 999: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g…

EStR 2000 Rz 484614.7.3 Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…einem Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz siehe Rz 1621. 14.7.4 Abzugsverbot für Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz Rz 4846d: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 idF des AbgÄG 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, sind Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz nicht abzugsfähig…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ein, so handelt es sich bei dieser Nebengebühr um eine Abgabe iSd § 212a Abs. 1 erster Satz BAO, deren Höhe mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt. Rz 411: Eine mittelbare Abhängigkeit besteht auch bei Abgabenerhöhungen (§ 3 Abs. 2 lit. a BAO) aufgrund materiellrechtlicher Vorschriften…

LStR 2002 Rz 138341.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1383: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003). Ausgenommen die Erhöhung bezieht…

LStR 2002 Rz 133040.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1330: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl…

LStR 2002 Rz 76711.1a Inflationsanpassung (§ 33 Abs. 1a und § 33a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.1a Inflationsanpassung (§ 33 Abs. 1a und § 33a EStG 1988) Rz 767a: Ab dem Kalenderjahr 2023 werden folgende in § 33 Abs. 1a EStG 1988 aufgezählte Beträge im Rahmen der Inflationsanpassung nach § 33a EStG 1988 erhöht: Grenzbeträge, die für die Anwendung der Steuersätze für Einkommensteile bis…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…

EStR 2000 Rz 1645–1650Stereoanlage
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Überschussrechnung grundsätzlich Betriebsausgaben. Steuern Rz 1647: Betriebssteuern (zB Grundsteuer für ein Betriebsgrundstück, Kfz-Steuer für ein Betriebsfahrzeug) stellen Betriebsausgaben dar. Personensteuern (zB Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind nicht abzugsfähig (siehe auch Rz 4847 ff). Nebenansprüche (Abgabenerhöhungen, Verspätungszuschlag, im Verfahren auflaufende Kosten und Zwangs- und Ordnungsstrafen…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…a BAO (§ 29 Abs. 6 letzter Satz FinStrG). Die Abgabenerhöhung gemäß § 30a FinStrG (Verkürzungszuschlag) gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO (§ 30a Abs. 8 FinStrG). Zuständig für die Erhebung dieser Abgabenerhöhung ist das Finanzamt, das für die Erhebung der dieser zugrundeliegenden Abgabe zuständig ist.

KfzBStR 2021 Rz 949–954B.6.2. Rechtslagen bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt 20%. Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller). Rz 954: Die 20%-Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 955–961B.6.2.1.4. Rechtslage ab 1. Juli 2008
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Der Höchststeuersatz liegt jedoch bei 16%. Bei einem Nettopreis von 10.000 Euro beträgt die Steuer 1.600 Euro. Von der errechneten Normverbrauchsabgabe werden noch 20% Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr…

KStR 2013 Rz 1259–126421.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…verdeckte Ausschüttungen, auch wenn an dem Geburtstagsempfang nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde der Körperschaft teilnehmen. 21.1.4 Schmier- und Bestechungsgelder, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 12 Abs. 1 Z 4 KStG 1988) Rz 1261: Siehe EStR 2000 Rz 4840 bis 4846e. 21.1.5 Freiwillige Zuwendungen (§ 12…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Nr. 52/2009 kommt allerdings zur Anwendung.). Nach der Rechtslage im September 2010 wären für dieses Kraftfahrzeug bei einer Zulassung in Österreich 12% Normverbrauchsabgabe (Grundbetrag) und, 875 Euro an Malus sowie die Abgabenerhöhung in Höhe von 20% gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…der vom Reisenden mitgeführten Waren nach § 108 Abs. 2 ZollR-DG zu verfahren. Weiters muss der (einfache) Eingangs- oder Ausgangsabgabenbetrag zumindest die Bagatellgrenze erreichen, widrigenfalls sowohl die Festsetzung einer Abgabenerhöhung, als auch eine vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG zu unterbleiben hat. Letzteres ergibt sich daraus…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…wird wie unter (3) angeführt bemessen. Diese Regelung tritt an die Stelle der bisherigen nationalen Bestimmung des § 108 Abs. 1 ZollR-DG ("Abgabenerhöhung"). (5) Gemäß Art. 114 Abs. 3 UZK können die Zollbehörden auf die Verzugszinsen verzichten, sofern auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…keine Anwendung; für sonstige Nebenansprüche gemäß § 3 Abs. 2 BAO wie Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Abgabenerhöhung oder Zwangsstrafe kommt ein Säumniszuschlag gegebenenfalls in Betracht. Rz 921: Anwendung des § 217 Abs. 4 BAO. Rz 922: Ausnahmsweise Säumnis (§ 217 Abs. 5 BAO). Rz 923: Bundesabgaben betreffende Säumniszuschläge, die den…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe…