RIS AI
571 Treffer1701 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5714–571718.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

18.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023 Rz 5714: Wird das Gebäude (der Gebäudeteil) innerhalb von fünf Jahren (60 Monaten) nach Aufgabe des Betriebes durch den Steuerpflichtigen oder einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger (Erbe, Geschenknehmer) veräußert, kommt es zur Nacherfassung der bisher unversteuerten…

EStR 2000 Rz 820131 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1998)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ein Wegzug innerhalb der letzten zehn Jahre (120 Monate) vor dem Zuzug schädlich ist. Ist die Person nach dem 31.12.2016 (§ 124b Z 319 EStG 1988) zugezogen, verkürzt sich für den Zuzugsfreibetrag dieser Zeitraum auf fünf Jahre (60 Monate). 31.3 Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen…

EStR 2000 Rz 4769–478214.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…4771) liegt. Bei Fahrzeugen, die mehr als fünf Jahre (60 Monate) nach ihrer Erstzulassung angeschafft werden, sind hinsichtlich der Kürzung die tatsächlichen Anschaffungskosten des Gebrauchtfahrzeuges maßgeblich. Beispiel: Ein drei Jahre alter PKW wird im Jahr 2011 gebraucht um 21.000 Euro angeschafft. Der Neupreis zum…

EStR 2000 Rz 5698–571318.3.3 Gebäudebegünstigung (§ 24 Abs. 6 EStG 1988) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Steuerpflichtigen gewesen sein. 18.3.3.3.2 Verfügungsbeschränkungen Rz 5710: Das Gebäude (der Gebäudeteil) darf innerhalb von fünf Jahren (60 Monaten) nach Aufgabe des Betriebes weder vom Steuerpflichtigen selbst noch von einem unentgeltlichen Rechtsnachfolger veräußert werden. Rz 5710a: Für Betriebsaufgaben ab der Veranlagung 2005…

EStR 2000 Rz 820131.4 Zuzugsfreibetrag (§ 103 Abs. 1a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen sind mit dem Zuzugsfreibetrag abgegolten. Dies gilt insbesondere auch für pauschalierte Aufwendungen (zB Werbungskostenpauschale für Expatriates iSd § 1 Z 11 VO BGBl. II Nr. 382/2001). Rz 8201o: Der Freibetrag ist auf fünf Jahre (60 Monate) ab dem Zuzugszeitpunkt beschränkt.

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß § 5 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

ZK-03802. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…oder - in Staaten, deren Rechtssystem Mindeststrafen kennt - Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe oder die Freiheit beschränkenden Maßregel der Sicherung und Besserung im Mindestmaß von mehr als sechs Monaten bedroht sind (1)), soweit diese im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers stehen. Hierzu zählen insbesondere…

UP-30002.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…2.7.5. Geltungsdauer Die Präferenznachweise haben je nach Abkommen unterschiedliche Geltungsdauer, die von 4 bis 12 Monaten reicht. Sie sind bis dahin nach dem Datum der Bestätigung durch die Zollbehörden des Ausfuhrlandes (beim Formblatt A der allenfalls sonst zuständigen Behörde) bzw. durch den Ausführer…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…7 KfzStG 1992 trat mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr allgemein in der Bundesabgabenordnung (§ 60 ff BAO) geregelt. Seit 1. Jänner 2021 ist somit das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Zollamt…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…in Absatz 1 genannte Mitteilung erhalten hat, der Kommission ihren Standpunkt schriftlich mitzuteilen. 6.4.4. Fristen für Kommissionsentscheidung (Art. 100 UZK-DA) (1) Die Kommission trifft innerhalb von neun Monaten, nachdem sie die in Art. 98 Abs. 1 UZK-DA genannten Unterlagen erhalten hat…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…einer im Anwendungsgebiet gelegenen Zollstelle gemeinsam mit einer Abfrage zurücklangt, wonach zwischenzeitlich zur Ersterfassung eine korrespondierende Erfassung der Erledigung vorgenommen worden ist. (5) Antwortet die Bestimmungs(zoll-)stelle nicht innerhalb von drei Monaten nach Absendung der Suchanzeige, ist ein Carnet TIR-Mahnbrief (Zoll Standardset) an…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…liegen, sind nur im Rahmen der Grenzen des nach § 28 UmgrStG maßgebenden § 13 Abs. 1 UmgrStG möglich (Frist von neun Monaten, siehe Rz 1538 ff). Für andere Stichtage, dh. Stichtage auf den Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages oder auf einen Tag danach bestehen zwei Möglichkeiten…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…entstehenden Rechnungslegungspflicht. Ausgenommen von der Firmenbuchzuständigkeit ist der Zusammenschluss zu einer Innengesellschaft (atypisch stille Beteiligung an einem rechnungslegungspflichtigen Unternehmen). Unabhängig von der Eintragung ins Firmenbuch muss innerhalb von neun Monaten ab dem Umgründungsstichtag eine (ab 2024 standardisierte und in der Regel elektronische) Anzeige beim zuständigengemäß §…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…UZK). (3) Betrifft die Zollschuld eine vorläufige handelspolitische Maßnahme in Form eines Zolls, so ist dieser Zoll innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Verordnung zur Einführung der endgültigen handelspolitischen Maßnahme im Amtsblatt der Europäischen Union buchmäßig zu erfassen (Art. 105 Abs…

KStR 2013 Rz 140–1521.2.3 Beginn und Ende der persönlichen Steuerpflicht (§ 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von etwa drei Monaten vor dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages erfolgte. 1.2.3.1.2.2 Vorkörperschaft Rz 144: Zwei oder mehrere Personen (bei einer geplanten GmbH gegebenenfalls auch eine Person) schließen einen Gründungsvertrag für eine Körperschaft bzw. Gesellschaft…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…für Großbetriebe nicht mehr vor. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Finanzamt Österreich davon Kenntnis erlangt, wird es für diesen Abgabepflichtigen zuständig. Rz 60: Unabhängig von der Überschreitung der Umsätze oder Umsatzerlöse, ist das Finanzamt für Großbetriebe gemäß § 61 Abs. 1 Z 3 BAO für…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

9. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG) Rz 60: In § 62 GMSG werden diejenigen Finanzinstitute aufgelistet, die als "nicht meldende Finanzinstitute" gelten und daher keiner Meldepflicht iSd GMSG unterliegen. § 62 Z 1 GMSG nimmt von der Meldepflicht zunächst staatliche Rechtsträger, internationale Organisationen und Zentralbanken…

UZK-IAArtikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zu prüfen, ob das Ursprungszeugnis echt ist und/oder ob die Ursprungsangabe zutreffend und entsprechend Artikel 60 des Zollkodex bestimmt wurde. Dazu senden die Zollbehörden das Ursprungszeugnis oder eine Kopie davon an die in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b genannte Behörde zurück. Wurde mit…

EStR 2000 Rz 1395–13975.5.8.5 Maßgeblicher Vorauszahlungszeitraum
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Betrag von 60.000 S Euro ist 2000im Jahr 00 abzusetzen. Beispiel 2: Mietvorauszahlung am 20. 6. 200020.6.00, Vorauszahlungsbetrag: a) 100.000 S10.500 Euro für 20.6.200020.6.00 bis 20.2.200220.2.02; eine Zuordnung zu einzelnen Monaten ist…