B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum Rz 812: Wird ein Gebrauchtfahrzeug im übrigen Unionsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert (§ 5 Abs. 2 NoVAG 1991). Der Kaufpreis (Anschaffungspreis) gilt somit in diesen…
12.2.5. Kraftfahrzeuge 12.2.5.1. Allgemeines Rz 1931: Unabhängig vom Ausmaß der unternehmerischen Verwendung sind die von § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 betroffenen Kraftfahrzeuge nicht Bestandteil des Unternehmens. Eine Privatnutzung stellt daher keinen Eigenverbrauch dar und eine Veräußerung…
…1 UZK-DA). Hinweis: gemäß der Rechtsprechung des BFG trifft dies auch zu, wenn der Zulassungsinhaber eine juristischen Personen ist und sich eines ihrer vertretungsbefugten Organe im Zollgebiet der EU aufhält und die im Zollgebiet der EU ansässige Person auf dessen Weisung handelt. Mietfahrzeuge Art…
…2.6. Gemietete Fahrzeuge Bei der Verwendung von Mietfahrzeugen sind gemäß § 6 Abs. 4 GütbefG (und gemäß der Richtlinie 2006/1/EG) folgende Dokumente mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen auszuhändigen: ein Vertrag über die Vermietung des Fahrzeuges aus dem der Name des Vermieters, der…
…normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren verwendeten Vorrichtungen. Als Beförderungsmittel gelten auch Anhänger, die an Straßenfahrzeuge angehängt werden können. 3.5.1. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge zur gewerblichen Verwendung Als "Gewerbliche Verwendung" eines Beförderungsmittels gelten folgende Fälle gewerbsmäßige…
… 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Klasse M: Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse N: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse L6e: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Klasse L7e: schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge Hinsichtlich…
Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung 1. Vorübergehende Verwendung - Änderung nach Fristablauf: Ausgangslage: Es geht um eine Löschung eines Verwendungsscheines aus dem Jahr 2013. Als Erledigung wurde eine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und eine Wiederausfuhr sowie eine Ausfuhr mit Verfahren 1000 (Ausfuhr…
…Schülertransport). Rz 148: Nach § 3 Abs. 1 Z 4 GelverkG darf die Konzession betreffend Gästewagen-Gewerbe ("Hotelwagen") unter anderem nur für die Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten von Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dergleichen durch die Kraftfahrzeuge dieser…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
…Rz 1407: Überstellungsfahrten (§ 49 Abs. 1 KFG 1967) sind Fahrten, die zur Überstellung des Kraftfahrzeuges oder Anhängers an einen anderen Ort erforderlich sind. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Überstellungsfahrten und Überstellungskennzeichen siehe Rz 32 f. C.2.2.3.3. Missbräuchliche Verwendung von Probefahrt-…
…kann [ErlHS zu 8703]. Der Begriff Kraftwagen ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht definiert. Ein Kraftwagen muss jedoch jedenfalls durch einen Motor angetrieben werden. B.2.2.4.2.1. Kraftfahrzeuge mit einer Sitzreihe Rz 570: Kraftfahrzeuge mit einer Sitzreihe mit geschlossenem oder offenem Aufbau…
1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.
…Die Angemessenheit im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 ist dabei zu beachten (siehe auch EStR 2000 Rz 4770 ff). Garagierungskosten für den PKW des Arbeitnehmers am oder in der Nähe des Wohnsitzes oder des Arbeitsortes sind grundsätzlich keine Werbungskosten…
1.1.2. Linienfahrzeuge (1) Als Linienfahrzeuge gelten a)Omnibusse, b)Omnibusanhänger und c)Gelenkkraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…
1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.
1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.
…Überzählige Anhänger (siehe Rz 1358 bis 1366) sind steuerbar, allerdings auf Grund von § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 befreit. Rz 1353: Das KfzStG 1992 knüpft die Steuerpflicht an die Tatsache der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr. Besteuert wird allerdings der durch die Zulassung bewirkte Dauerzustand…
… 85 Abs. 2 BAO) zu erlassen (VwGH 15.10.2020, Ra 2020/16/0049). B.2.2.4.1. Wohnmobile (8703 - 8704) Rz 566: Wohnmobile sind grundsätzlich unter Position 8703 (Pkw) einzureihen. Dies gilt sowohl für alle serienmäßig gefertigten Wohnmobile als auch bei Umgestaltung eines…