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EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…laufenden Lohnverrechnung bei Einkünften, die den Betrag von 36.400 € übersteigen, führt zu keiner Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988. 28.3.2.1 Veranlagungsgrenze für Pflichtveranlagung Rz 7518a: Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere (nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegende) Einkünfte bezogen…

LStR 2002 Rz 76811.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1988) Rz 768: Von dem sich nach Anwendung der Steuersätze gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis 2015), der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag (soweit der Verkehrsabsetzbetrag nicht zusteht), …

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG 1988): (erhöhter) Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1 und…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz. Rz 912p912m: Außer Ansatz bleiben: Steuerfreie Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG…

LStR 2002 Rz 908–88412a. Veranlagungsfreibetrag (§ 39 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Lohnsteuerabzug (Grenzgänger) 29.000 Euro, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (=andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte) 1.000 Euro: Der Freibetrag beträgt 460 Euro (730 Euro minus dem Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen, das sind 270 Euro, ergibt 460 Euro). Steuerpflichtige andere Einkünfte…

LStR 2002 Rz 141.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…| AVAB/AEAB, wenn (Ehe)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig | Nein | Nein | Ja | AEAB | Ja | Nein | Ja | Unterhaltsabsetzbetrag | Ja | Nein | Ja | Familienbonus Plus | Ja | Nein | Ja | Kindermehrbetrag nach § 33 Abs…

LStR 2002 Rz 124133a.5 Außergewöhnliche Belastung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

33a.5 Außergewöhnliche Belastung Rz 1241k: Die § 34 und 35 EStG 1988 sind bei beschränkter Steuerpflicht nicht anzuwenden.

LStR 2002 Rz 1127–112820.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…540 Euro auf 86 Euro gilt für Überstunden, die ab 1monatlich]). Jänner 2009 geleistet werden. In den Kalenderjahren 2024 und 2025 sind Zuschläge für Überstunden, die ab dem 1. Jänner 2024 geleistet werden, für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei.

LStR 2002 Rz 811–81211.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…steuerpflichtige Einkünfte behandelt. Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 in die unbeschränkte Steuerpflicht optieren, kann es nur insoweit zu einer Einkommensteuergutschrift im Sinne des § 33 Abs. 8 EStG 1988 kommen, als das Einkommen auch unter Berücksichtigung der nicht steuerbaren ausländischen Einkünfte…

LStR 2002 Rz 124133a.4 Sonderausgaben
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

33a.4 Sonderausgaben Rz 1241j: Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist jedenfallsletztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.

LStR 2002 Rz 805–80811.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…33 Abs. 5 EStG 1988) Rz 805: Ein jährlicher Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Über…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, ist die KESt bei Einkünften im Sinne des § 27 Abs. 3 oder 4 EStG 1988, oder wenn die Einkommensteuer aufgrund nicht zutreffender Annahmen durch den KESt-Abzug nicht abgegolten ist, anzurechnen. Randzahlen 8045 bis 8054: derzeit frei

LStR 2002 Rz 1046–104817.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§ 63 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Jahres, dann ist der gesonderte Freibetragsbescheid für das laufende Kalenderjahr auszustellen; es wird kein Freibetragsbescheid für das nächstfolgende Jahr erstellt. Nach dem 31. Oktober kann nur für das nächstfolgende Jahr ein gesonderter Freibetragsbescheid beantragt werden. Werbungskosten und Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden im Sinne des …

LStR 2002 Rz 1039–104217 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…in folgenden Fällen nicht zu erlassen: nach dem 30. November des Kalenderjahres, für das der Freibetragsbescheid zu ergehen hätte, bei Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht, bei beschränkter Steuerpflicht, bei Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Grund eines Antrags gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988, bei einem jährlichen…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…dass die ab 1. Jänner 2019 geltende Indexierung des Unterhaltsabsetzbetrages für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufgehalten haben oder aufhalten, nicht dem EU-Recht entspricht…

LStR 2002 Rz 1029–103816.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…0498/71) und darf daher vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt im Wege der Veranlagung und im Freibetragsbescheid. Rz 1031: Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 handelt es sich grundsätzlich nur um Beiträge des Versicherten…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abs. 3 Z 1 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht. Es ist ausreichend, wenn ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe dem Grunde nach besteht (zB bei Überlagerung des Familienbeihilfenanspruches auf Grund einer zwischenstaatlichen Regelung). Der Bezug einer ausländischen Familienbeihilfe ist hingegen nicht ausreichend (vgl…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… daher kommt die Freigrenze nicht zum Tragen. Von den Sonderzahlungen in Höhe von 2.2002.600 Euro sind die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibetrag von 620 Euro abzuziehen. Die Differenz ist mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu versteuern. |…

LStR 2002 Rz 91113.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

13.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages Rz 911f: Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (§ 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988); siehe Rz 788.

LStR 2002 Rz 574–5777.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…andererseits nicht identisch sind (§ 18 Abs. 3 Z 3 lit. b EStG 1988). Beispiel: Die Ehegattin ist Wohnungseigentümerin; der Ehegatte hat ein Darlehen für die Errichtung aufgenommen. Dem Ehegatten steht nach Maßgabe der Darlehensrückzahlung der Sonderausgabenabzug zu. Kirchenbeiträge im Sinne des § 18 Abs. 1 Z…