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BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…3 der Verordnung für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten wahr, so tritt er damit lediglich als befugter Vertreter für das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen auf. Ein Übergang der steuerrechtlichen Arbeitgebereigenschaft auf den Gestellungsnehmer (Beschäftiger) wird dadurch nicht ausgelöst. (32) Einzelheiten über die Anwendungsgrundsätze können einem Informationsblatt…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Ist die GmbH laut Anfrage nicht berufsrechtlich zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt (wie dies etwa bei einer Wirtschaftstreuhand-GmbH der Fall wäre), kann ihr auch keine Zustellungsbevollmächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde wirksam erteilt werden. § 84 BAO (Ablehnung) kommt hier nicht zur Anwendung…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht eine andere Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird (§ 81 Abs. 2 erster Satz BAO). 9.2. Bestellung eines Vertreters Solange und soweit eine solche Namhaftmachung nicht erfolgt, kann die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…betreffend Abgaben gemäß § 213 Abs. 1 BAO bekannt gegebenen Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Dieser gilt solange als zur Empfangnahme der Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe ermächtigt, als nicht ein anderer Zustellungsbevollmächtigter für Angelegenheiten dieser Bestimmung namhaft gemacht wird. Nur wenn kein Zustellungsbevollmächtigter vorhanden ist, so sind die…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…zur "gewerbsmäßigen Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten von Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dgl. durch Kraftfahrzeuge dieser Unternehmer vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, beschränkt auf die Verwendung von einem PKW" (Gästewagen - Gewerbe) befugt…