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6 Treffer406 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…ist darüber hinaus verpflichtet, Informationen über die Identität der Personen eines allfälligen Begünstigtenkreises einzuholen, für welche eine zukünftige Begünstigung nach Überzeugung des Trustees bzw. der dem Trustee vergleichbaren Person wahrscheinlich ist ("objects of a power") und gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG aufzubewahren. Dies gilt in…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…der Lebenserfahrung auf das Vorliegen eines Finanzvergehens geschlossen werden kann. Grundsätzlich kann somit jede Feststellung, die zu einem Mehrergebnis führt, bereits den Verdacht auf eine (zumindest grob fahrlässige) Tatbegehung begründen. Ein Verdacht wird nur dann nicht vorliegen, wenn eindeutig kein Verschulden vorliegt. Beispiele für Umstände…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

… 200 Abs. 1 vorläufig, weil zwar noch ungewiß, aber wahrscheinlich ist, daß Liebhaberei vorliegt, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen (siehe Abschnitt III der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Mai 1990 und Punkt 33 des Erlasses des Bundesministers für…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…der Erledigung einer Beschwerde oder eines in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages abhängt und die Beschwerde oder der Antrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde, ist gegenständlich nicht anwendbar. Die Verjährungsproblematik wird sich im Normalfall bei während des Veranlagungszeitraumes oder zumindest zeitnah zum Veranlagungszeitraum (§ 21 Abs…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…der steuerlichen Vertretung wie folgt begründet: In Serbien bestehen steuerliche Investitionsbegünstigungen für bestimmte Großinvestitionen. Unternehmen, die zumindest 600 Mio. Dinar in Anlagevermögen investieren und mindestens 100 neue Arbeitsplätze für einen bestimmten Zeitraum schaffen, können eine 10-jährige Investitionsbegünstigung (= 10-jährige Steuerfreistellung) in Anspruch nehmen…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…mehrerer Personen sowie eine entsprechende Organisation gegeben sind. Zu den Voraussetzungen einer Anstalt gehört ua. auch die Bestellung eines stellvertretenden ärztlichen Leiters (es müssen also zumindest zwei Ärzte vorhanden sein) sowie eine Anstaltsordnung, der sowohl Ärzte als auch Patienten unterliegen (vgl. VwGH vom 19. 1…