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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…tatsächliche Entrichtung der Abgabe ist für die Entstehung des Anspruchs auf Beschwerdezinsen nicht relevant: ob die Entrichtung vor Fälligkeit, am Fälligkeitstag oder danach erfolgte, ob die nicht zeitgerechte Entrichtung Säumnisfolgen (insbesondere Säumniszuschläge) ausgelöst hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…als Insolvenz- bzw. Masseforderung einzuordnen ist, erforderlich. In der Praxis obliegt diese Trennung dem Insolvenzverwalter, der für die ordnungsgemäße Entrichtung des Anteils, der als Masseforderung einzustufen ist, Sorge zu tragen hat (Kanduth-Kristen in ZIK 6/2011, 205 [ZIK 2011/292], Anmerkungen zu OGH 24…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Parteienvertreter als Masseverwalter oder als Geschäftsführer einer GmbH vornimmt. 2.3 Abgabenforderung gegen den Vertretenen Die Geltendmachung der Haftung (mit Haftungsbescheid) setzt ua voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden ist und dass sie noch nicht (zB durch Entrichtung) erloschen ist (vgl. zB VwGH 22.9.1999…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…spätestens am 5. Tag nach ihrer Fälligkeit entrichtet wird und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung nicht bekannt gegeben werden. Subjektive Tatseite Für die genannten Tatbestände der Länder ist Fahrlässigkeit ausreichend; wenn…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…sich eine höhere Festsetzung gegenüber dem bisherigen Bescheid ergibt, zB Änderung gemäß § 295 BAO (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen nunmehriger und seinerzeitiger Festsetzung). Der Abgabepflichtige kann Nachforderungszinsen vermeiden oder verringern durch Entrichtung von Anzahlungen, zweckmäßiger Weise in Höhe der zu erwartenden Nachforderung. Für Anzahlungen besteht ein Weisungsrecht…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

… lit. b)durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht oder Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnabgaben) nicht (zeitgerecht) entrichtet bzw. bekannt gegeben wurden. Beispiele: Zu lit. a) Im Zuge der Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird festgestellt, dass der Unternehmer die richtig berechnete Umsatzsteuervorauszahlung nicht bis…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…In diesen Fällen haftet der Parteienvertreter gemäß Abs. 7 leg. cit. auch für die Entrichtung (nicht für die Richtigkeit) einer selbst berechneten Steuer. Die Einzahlung erfolgt auf ein auf den Namen des Vertreters lautendes Sammelkonto, das für unterschiedliche Abgabepflichtige ieS bzw. Primärschuldner der Schenkungssteuer besteht…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…Zollamt hat allenfalls durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass weder das "Bunkerboot" noch das im "Bunkerboot" befindliche Mineralöl missbräuchlich verwendet wird. 5. Das "Bunkerboot" hat entsprechende Einrichtungen aufzuweisen, mittels derer die aufgenommenen und weggebrachten Treibstoffmengen einwandfrei festgestellt werden können (z.B. geeichte Tankbehälter und geeichte Messuhren)…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…das Verzeichnis der Notare eingetragene Notare (§ 134 Abs. 2 Z 1 NO in Verbindung mit § 2 Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 15. Februar 1928 über die Einrichtung und Führung der Verzeichnisse der Notare und Notariatskandidaten, BGBl. Nr. 47/1928), die für diese bestellten Substitute (…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Geschäftsvorfälle vermitteln können. 2.Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. 3.Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 4.Soweit nach den §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…zusammengefasst festgesetzten Abgabenschuldigkeit anzusehen ist, nichts an einem allfälligen Haftungs- bzw. Entrichtungsverschulden der Lohnsteuer zum gesetzlich geregelten Fälligkeitstag, weil es sich dabei nur um eine die gebarungsmäßige Verrechnungsreihenfolge regelnde Vorschrift handelt. Aus den angeführten Gründen erscheint es in solchen Fällen, in denen nach Insolvenzeröffnung eine…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Daher hat das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen und eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Wird diesem Antrag nicht, nicht zeitgerecht oder nicht vollständig entsprochen, so ist der Antrag als zurückgenommen zu erklären (mit Zurücknahmebescheid) und es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…Ein Abfluss liegt erst zu dem Zeitpunkt vor, zu dem vom Steuerpflichtigen über das Guthaben disponiert wird, indem er es zur Entrichtung von Abgaben verwendet. Das ist jener Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige dem Finanzamt eine Verrechnungsweisung zur Verwendung seines Guthabens erteilt. Wird demnach das…

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

Rechtslage ab 1. Januar 2010: Wird eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht, muss der Umsatz seit 1. Januar 2010 in der Zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler, die grenzüberschreitende Dienstleistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…