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08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…Formel: [Grafik] Dabei ist u wieder der Unterjährigkeitsfaktor, der sich wie folgt errechnet: bei nachschüssiger Zahlungsweise [Grafik] bei vorschüssiger Zahlungsweise [Grafik] Dabei ist: K0 = abgezinster Betrag R1 = Kapitaltilgungsanteil der ersten Rate p' = Zinssatz, mit dem die Forderung oder Schuld tatsächlich verzinst wird…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Homepage des BMF berechnet werden (https://service.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/Par14/Par14.aspx). Bei einer 30-jährigen vorschüssigen Leistung wäre im Übrigen noch keine Deckelung notwendig (Kapitalwert für 30 Jahre = 15,333-facher Jahreswert, tabellarische Aufstellungen zB in Twaroch-Wittmann-Frühwald…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…jährlicher Betrag vor und ist dieser vorschüssig oder nachschüssig? Lösung: Bei derartigen Fruchtgenussrechten ist auf die örtlichen Gepflogenheiten bei der Bezahlung von Mieten abzustellen. Bis zur Feststellung einer lokalen gegenteiligen Gepflogenheit wird jedoch im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass eine monatlich vorschüssige Rente vorliegt. &nbsp…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…Jänner 2009 | Anzahl der Zahlungen (m) | Unterjährigkeitsabschlag k (m) vorschüssige Zahlungsweise | Unterjährigkeitsabschlag k (m) nachschüssige Zahlungsweise | m = 2 (halbjährig) | 0,256 686 | 0,756 686 | m = 4 (vierteljährig) | 0,383 357 | 0,633 357…