…fünf Jahren vor der Einbringung der Streitbeilegungsbeschwerde wegen eines in den letzten sieben Jahren vor der Einbringung der Streitbeilegungsbeschwerde vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehens (mit Ausnahme von Finanzordnungswidrigkeiten) verhängt worden sein. Das Vergehen muss mit dem von der Streitfrage betroffenen Einkommen oder Vermögen zusammenhängen (…
…oder d)bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches eine Selbstanzeige erstattet worden ist. Rz 177e Werden Selbstanzeigen anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen…
…notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung", begründet in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben 4.2.2. Finanzvergehen 4.2.2.1. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (zB §§…
… 180 oder § 181 StGB, eines vorsätzlichen oder fahrlässigen umweltgefährdenden Behandelns von Abfällen gemäß § 181b oder § 181c StGB oder eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen umweltgefährdenden Betreibens von Anlagen gemäß § 181d oder § 181e StGB), sind die Feststellungen nach Maßgabe des § 78 StPO der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft…
1. Allgemeines Am 14. August 2015 wurden mit BGBl. I Nr. 116/2015, Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz kundgemacht. Im Zuge der Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der…