…hat, ebenfalls einen (Zweit-)Wohnsitz haben, um die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen zu können? Genügt als Anknüpfungspunkt die Betriebsstätte, sofern diese eine echte Betriebsstätte ist und keine Scheinbetriebsadresse (nur Postkasten/gelegentliche Postabholung) darstellt? 2. Welches Finanzamt ist für die Erhebung der Steuern (Einkommensteuer/Lohnsteuer, Familienbeihilfe…
…sind lediglich von der Vollversicherung ausgenommen). Das sind nach dem ASVG jene Personen, die sich auf Grund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten, und zwar für 1.einen Dienstgeber im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, seiner Gewerbeberechtigung, seiner berufsrechtlichen Befugnis (Unternehmen…
…Z 17 GewO 1994 angesprochen (Schaustellungen aller Art), ohne jedoch näher erläutert zu werden. Der VwGH sieht das Wesen des Schaustellers darin, dass Leistungen zur Volksbelustigung und Unterhaltung entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen udgl. oder im Rahmen von ortsgebundenen Rummelplätzen in Gemeinschaft mit…
…Die Frist zur Beendigung der vorübergehenden Verwendung beträgt nach Artikel 562 Buchstabe c ZK-DVO sechs Monate. Sowohl bei der Variante a) als auch bei der Variante b) wird diese sechsmonatige Frist durch jede Fahrt ins Ausland (Deutschland) unterbrochen und beginnt bei Wiedereintritt in das…
…dies zu, ist der vermietete Gebäudeteil als gewerblich genutzt zu beurteilen. Anmerkung: Es bestehen jedoch keine Bedenken, aus verwaltungsökonomischen Gründen Fremdenzimmer (bis zu 10 Betten), die im landwirtschaftlichen Wohngebäude liegen und nur gelegentlich vermietet werden, im übersteigenden Wohnungswert als "sonstiges bebautes Grundstück" zu erfassen. §§ 30…
…erlaubt ist, wenn das Fahrzeug in der EU verzollt wird. Andererseits dürfen nun aber auch andere Beschäftigte als Angestellte, gemeint sind vor allem Leiharbeiter und Führungskräfte, die KFZ in der vorübergehenden Verwendung auch für Heimfahrten an den Wohnsitz nützen. Bundesministerium für Finanzen, 18. März 2015
…Gebrauchsüberlassung. Sie beinhaltet zusätzliche Leistungen, wie die Überlassung eingerichteter Räume, Reinigung, Bereitstellung von Wäsche und anderen Utensilien, Erbringung von Dienstleistungen, die es dem Gast ermöglichen, ohne umfangreiche eigene Vorkehrungen an einem Ort vorübergehend Aufenthalt zu nehmen (vgl. Ruppe , Kommentar zum UStG 1994, 2. Aufl., Tz…