1. Allgemeines zu Anzeigepflichten 1. Allgemeines zu Anzeigepflichten Die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung der für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände besteht nach § 119 Abs. 1 BAO "nach Maßgabe der Abgabenvorschriften". Eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht besteht…
…wird (§ 4 Abs. 5 KontRegG). Zunächst ist im Vorhalteverfahren zu klären ob alle Angaben vollständig sind (§ 161 Abs. 1 BAO). Allfällige Auskünfte sind zu würdigen und aktenkundig zu machen. Bei Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung ist ein Ermittlungsverfahren gemäß § 161 Abs. 2 BAO einzuleiten…
…was mit der ertragsteuerlichen Gewinn- oder Überschussermittlung nicht im Einklang stünde. Dem FA bleibt unter diesen Umständen im Beschwerdeverfahren nur die Aufhebung und Neuerlassung des Feststellungsbescheides an den richtigen bzw. vollständigen Kreis von in Summe neun Einkünftebeziehern, um auch der materiellen Rechtslage zu entsprechen. Gemäß …
…Daher hat das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen und eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Wird diesem Antrag nicht, nicht zeitgerecht oder nicht vollständig entsprochen, so ist der Antrag als zurückgenommen zu erklären (mit Zurücknahmebescheid) und es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von…
…Offenlegungen, Meldungen und Nachweise nach diesem Bundesgesetz müssen vollständig und wahrheitsgetreu erfolgen. (5) Die Abgabenbehörden haben für Personen, deren Einkommen zur Beurteilung der Bedürftigkeit im Sinne des § 3 heranzuziehen ist, im Rahmen ihres Wirkungsbereiches im Ermittlungsverfahren festgestellte und für die Abgabenfestsetzung bedeutsame Daten den in …