…nur berufsbedingt wohnhaften Personen zur Berücksichtigung angemessener laufender privater Kosten ein monatlicher Betrag von 2.000 Euro anzusetzen. Ist der Förderungswerber verheiratet oder lebt in eingetragener Partnerschaft, ist für die angemessene Berücksichtigung der laufenden privaten Kosten bei in Österreich nicht nur berufsbedingt wohnhaften Personen ein…
…nur berufsbedingt wohnhaften Personen zur Berücksichtigung angemessener laufender privater Kosten ein monatlicher Betrag von 2.000 Euro anzusetzen. Ist der Förderungswerber verheiratet oder lebt in eingetragener Partnerschaft, ist für die angemessene Berücksichtigung der laufenden privaten Kosten bei in Österreich nicht nur berufsbedingt wohnhaften Personen ein…
…nur berufsbedingt wohnhaften Personen zur Berücksichtigung angemessener laufender privater Kosten ein monatlicher Betrag von 2.000 Euro anzusetzen. Ist der Förderungswerber verheiratet oder lebt in eingetragener Partnerschaft, ist für die angemessene Berücksichtigung der laufenden privaten Kosten bei in Österreich nicht nur berufsbedingt wohnhaften Personen ein…
…Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise besorgen und bei denen eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahekommende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. Es werden keinerlei besondere Anforderungen gestellt, Pflegeeltern müssen weder verheiratet sein noch muss ein bestimmter Altersunterschied bestehen. Da …
…vertraglicher Begründung des Miteigentums erfolgt. 2.4.2. "Anschreiben lassen" Eine Eigentumswohnung wurde vor 20 Jahren von A angeschafft. Variante A: A und B sind seit 17 Jahren verheiratet und leben gemeinsam in dieser Wohnung. Im Jahr 2016 schenkt A dem B die Hälfte der…
…Abs. 1 Z 5 BAO: "Unter einer Lebensgemeinschaft (iSd § 72 Abs. 2 StGB) wird eine auf längere Dauer ausgerichtete, ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommende Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft verstanden (zB OGH 18.4.1985, 13 Os 39/85, SSt 56/29…
…der Geschwister), Adoptiveltern - Adoptivkinder, Pflegeeltern - Pflegekinder, Lebensgefährten sowie Kinder und Enkel eines Lebensgefährten im Verhältnis zum anderen. Unter einer Lebensgemeinschaft wird eine auf längere Dauer ausgerichtete, ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommende Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft verstanden (zB OGH 18.04.1985…