Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…Der Zinscap-Optionsschein ist ein Wertpapier, das dem Optionsberechtigten das Recht auf Auszahlung der Zinsdifferenz zwischen einem Referenzzinssatz und einem Basiszinssatz einräumt und - als Sicherungsinstrument eingesetzt - einem Kreditnehmer einen sicheren Kreditzinssatz garantiert. Wirtschaftlich werden gegen Zahlung des Optionsentgelts variable in fixe Zinsen umgewandelt. Zinsen aus…
…Jänner 1995: § 6 Abs. 1 Z 3 KVG) erfüllt. Ist für die Hingabe eines Darlehensbetrages neben einer variablen, an den Gewinn des Unternehmens geknüpften Leistung auch eine feste Verzinsung vereinbart, so ist für die Einordnung als partiarisches Darlehen maßgebend, ob die Vereinbarung einer festen Verzinsung…
…Verzinsung und/oder Tilgung auf Grund von Umständen, die zum Bewertungsstichtag noch nicht eingetreten sind (zB Veränderungen im Einkommen, Familienstand, Zinsbindung an Euribor etc.) sind Umstände, die gemäß § 4 BewG 1955 bei der Bewertung zum Bewertungsstichtag keine Berücksichtigung finden. 1.3 § 16 BewG 1955 - Bewertung…
…2. Bewertung von Renten und dauernden Lasten: 2.1 Allgemeine Hinweise zur versicherungsmathematischen Berechnung eines Rentenbarwertes Die versicherungsmathematische Berechnung eines Rentenbarwertes erfolgt durch Addition sämtlicher Rentenzahlungen, wobei die einzelnen Zahlungen abzuzinsen und mit ihrer Wahrscheinlichkeit des Anfalls anzusetzen sind. Der Zinsfuß ist durch § 16 Abs…
…Juni 2021 sowie ab 22. November 2021 bis 31. Jänner 2022 sind keine Stundungszinsen vorzuschreiben. Gemäß § 323e Abs. 1 BAO ist für die Berechnung der Zinsen für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell § 323c Abs. 13 BAO anzuwenden. Gemäß § 323e Abs. 2 Z 3 BAO endet die…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…