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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…vor, wenn überwiegende, schutzwürdige Interessen des wirtschaftlichen Eigentümers oder anderer Personen, deren Interessen durch die vollständige Offenlegung des Urkundeninhaltes unmittelbar betroffen wären oder sein könnten (zB in der Urkunde genannte Personen oder Organe der involvierten Rechtsträger), der Übermittlung der Urkunde entgegenstehen. Dabei ist es unerheblich…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…höchstens 50.000 Euro | bis zu sechs Wochen | Fahrlässige Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht | bis zum Einfachen des verkürzten Betrages, höchstens 25.000 Euro | bis zu drei Wochen | Vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…Rechtsträger Grund zur Annahme hat, dass ein Fehler zu einer unrichtigen oder unvollständigen Informationsmeldung geführt haben könnte oder dass ein berichtender Rechtsträger seine Verpflichtung zur Vorlage eines länderbezogenen Berichts nach dem innerstaatlichen Recht des Staates der anderen zuständigen Behörde nicht einhält. Die unterrichtete zuständige Behörde…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Teil des Verfahrens angehören. Von ausländischen Behörden übermittelte Dokumente sind auch nicht Teil des Steueraktes. Der Abkommensberechtigte unterliegt der zuständigen Behörde gegenüber auch allen Pflichten i.S.d. BAO, wie z.B. der Offenlegungspflicht i.S.d. §§ 119 und 139 BAO, der erhöhten Mitwirkungspflicht i…