…gemäß § 5 EStG 1988 auch steuerrechtlich zu folgen oder kann die aufwandswirksam geltend gemachte Wertberichtigung außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden? Lösung Die Hingabe eines langfristigen unverzinslichen Darlehensbetrages in der gegenständlichen Höhe ist fremdunüblich. Durch diese Gestaltung erlangt die Tochterkörperschaft einen Nutzungsvorteil in Höhe der Zinsersparnis. Nutzungseinlagen…
…aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, dass das Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte 5 und 6). Dabei ist zu beachten, dass ein Gesellschafterdarlehen…
…Verweise und Beträge | 1.1. Bewertung unverzins-licher Kapitalforderungen und Schulden (zB nach dem Wohnhaus-Wiederaufbau-gesetz) | 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapital-forderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) | Änderung der Rechtslage durch BGBl. I Nr. 71/2003 | 1.2…
…G ist, zum Tragen kommt. 2.2 § 2 Z 4 lit. c KVG - unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, vorbehaltene Entnahmen ohne Verzinsung - Berechnung des Zinsenvorteiles Fragestellung: Wie ist der Zinsenvorteil/eine Nutzung im Falle einer unverzinsten vorbehaltenen Entnahme im Zuge einer Einbringung iSd Art. III UmgrStG zu bewerten?…
…unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Schuld ist nur dann abzuzinsen, wenn eine schon aus einem anderen Grund bestehende Forderung anstelle oder als Teil des Kaufpreises abtretungsweise oder wenn eine schon bestehende Schuld übernommen wird. Wird ein fester Kaufpreis vereinbart und in Anrechnung auf diesen eine unverzinsliche…
…das Problem auf, dass bei unverzinslichen Kundenforderungen unter Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 2377 eine Abzinsung von 1 % pro Monat (somit 12 % p.a.) bis zur Fälligkeit in Anspruch genommen wird. Betrachtet man das allgemeine Zinsniveau vor allem der Jahre ab 2000, handelt es sich…
…Getränke im Betrieb (vgl. LStR 2002 Rz 100) Z 19 Freiwillige Zuwendungen zu Begräbniskosten (vgl. LStR 2002 Rz 101) Z 20 Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen (LStR 2002 Rz 102) Z 21 Mitarbeiterrabatte (vgl. LStR 2002 Rz 103 f) Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Personen…