…inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer…
…keine Bedenken, wenn zur Vermeidung einer unterjährigen Doppelbesteuerung der Lohnsteuerabzug unterbleibt (siehe hiezu auch AÖF Nr. 197/1999 im Fall der Dienstnehmerentsendung in eine italienische Zweigniederlassung). Die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges setzt aber voraus: a) dass der DBA-Partnerstaat auf Grund des Abkommens steuerberechtigt ist, und…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…