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5 Treffer672 msnur geltende Fassungen
2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…BAO, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt, sinngemäß. c) Wahrnehmender Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kommen auch alle Personen in Betracht, die auf Grund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben und diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Beispiel: Buchhalter, Geschäftsführer…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…In diesen Fällen bedarf es einer Bestrafung, um den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat eine strafrechtliche Würdigung durch die Finanzstrafbehörde zu erfolgen und eine Meldung gemäß § 80 FinStrG ist unmittelbar durchzuführen. 4.4. Prüfung der Betragsgrenze Das zuständige…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Abgabepflichtige selbst ein vorsätzliches Finanzvergehen begangen hat oder wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig verurteilt wurde. Es müssen auch nicht alle Täter oder an der Tat Beteiligten das Finanzvergehen vorsätzlich begangen haben (VwGH 30.3.2000, 99/16/0141). Haftungsrelevante Finanzvergehen sind vor allem: Abgabenhinterziehung gemäß…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…sondern dem konkursfreien Bereich zuzuordnen ist, sind solche Bescheide auch nicht mehr an den Masseverwalter, sondern unmittelbar an den Haftungspflichtigen selbst zu richten und ihm zuzustellen (vergleichbar Erledigungen betreffend Finanzstrafen, die zu den gemäß § 58 IO vom Insolvenzverfahren ausgeschlossenen Ansprüchen gehören). In Hinkunft müssen drei…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…liegt auch kein Nichtbescheid vor. Die Berichtigung der falschen Gesetzeszitierung nach § 293 BAO wäre im Anlassfall zulässig. Im Hinblick auf die anhängige Berufung (mit anderer Argumentation) wäre diese Berichtigung jedoch unmittelbar im Berufungsverfahren (in der Berufungsvorentscheidung) vorzunehmen. 6. Akteneinsicht - zuständige Abgabenbehörde (§ 90 BAO) 6.1…