…17). Da die Haftung gemäß § 9 BAO rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten voraussetze, finde diese Auffassung auch auf Forderungen aus solchen Haftungsbescheiden Anwendung. es darüber hinaus einer zeitlichen und einer sachlichen Voraussetzung bedürfe, um iSd § 46 Abs. 1 Z 2 IO davon sprechen zu können, dass eine…
…4.1999, 94/14/0147; VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Gelingt der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so kann die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden (zB VwGH 27.9.2000, 95/14/0056; VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149;…
…Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554). Dies sind nicht nur Tatsachen (zB Entrichtung einer Abgabe, Uneinbringlichwerden einer Forderung, Ersatz von Aufwendungen zB durch eine Versicherung). Darunter können auch Willenserklärungen von Parteien (zB erfolgreiche Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, Ausübung in Abgabenvorschrift vorgesehener Wahlrechte)…
…substantiiertes Bestreiten einer Forderung im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens für eine Berichtigung der Umsatzsteuer. In Österreich gibt es keine entsprechende Judikatur. Der Verwaltungsgerichtshof sieht die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer Forderung nicht als ausreichend an, um sie als uneinbringlich zu qualifizieren; die Forderung muss vielmehr…