Die Information des BMF vom 9. Dezember 2024, 2024-0.853.922, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a…
…des BMF vom 06.12.2023, 2023-0.865.584, "Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2024)" sind Belarus und Russland weiterhin als Staaten aufgelistet, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Die Info enthält jedoch die Anmerkung, dass Österreich mit Belarus und…
…den in § 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 genannten Einrichtungen jeweils auch diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Staat der europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, in Betracht. Voraussetzung für die Spendenbegünstigung ist, dass die…
…EStR 2000 Rz 198 ff 2.2. Sachverhalt Eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft begründet im Jahr 2015 eine ausländische Betriebsstätte in Staat Y. Mit Staat Y besteht weder ein DBA noch eine umfassende Amtshilfe. Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass es zwischen dem österreichischen und ausländischen…
…geregelt. 2. Vollstreckungsamtshilfe aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen Derzeit enthalten 16 österreichische Doppelbesteuerungsabkommen Bestimmungen über Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern (Vollstreckungsamtshilfe). Dabei ist der Umfang der Vollstreckungsamtshilfe unterschiedlich geregelt. 2.1 Uneingeschränkte bzw. umfassende Vollstreckungsamtshilfe Die Vollstreckungsamtshilfe in den folgenden DBA entspricht dem Art. 27 des…
…Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 erfasst. Dieses nach nationalem Recht bestehende umfassende Besteuerungsrecht kann auf zwischenstaatlicher Ebene durch ein von Österreich abgeschlossenes DBA beschränkt werden. Variante 1: Eine ständige Wohnstätte besteht lediglich in Österreich. In Thailand besteht eine solche ständige Wohnstätte nicht…
…BGBl. Nr. 585/1978 und BGBl. Nr. 835/1994, sowie der EG-Amtshilferichtlinie, 77/799/EWG, wäre Großbritannien dazu angehalten, mittels einer Kontrollmitteilung den Verlustrücktrag in Großbritannien den österreichischen Behörden mitzuteilen. Zudem ist bei Auslandssachverhalten auch von einer erhöhten Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen auszugehen. Der…
…oder unzutreffend begehrten Änderungen (Inhaltserfordernis nach § 250 Abs. 1 lit. c BAO) ist der bekämpfte Bescheid (von Amts wegen) grundsätzlich auf seine insgesamt bestehende Rechtmäßigkeit erforderlichenfalls auch über den in der Berufung geltend gemachten Änderungsumfang hinaus (umfassend) zu prüfen (vgl. insbesondere § 115 Abs. 1 BAO…
…Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie gegebenenfalls für wirtschaftliche und statistische Analysen verwendet. Die Informationen werden nicht als Ersatz für eine eingehende Verrechnungspreisanalyse einzelner Geschäftsvorfälle und Preise auf der Grundlage einer umfassenden Funktionsanalyse und einer umfassenden Vergleichbarkeitsanalyse verwendet. Es wird anerkannt, dass die Informationen…
…Frist). Informationen, die dem relevanten Steuerpflichtigen bereits selbst bekannt sind, müssen vom Intermediär nicht nochmals wiedergegeben werden. Der relevante Steuerpflichtige ist so umfassend über den Übergang der Meldepflicht zu informieren, dass er eine ordnungsgemäße Meldung iSd EU-MPfG vornehmen kann. In Fällen, in denen ein…
… in der Erwägung, dass Artikel 25 (Informationsaustausch und Amtshilfe) des am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (das…
…des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro) weiter zu leiten. Dementsprechend werden auch eingehende ausländische Amtshilfeersuchen oder…
…österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages ("Rechtshilfe bei der Vollstreckung") grundsätzlich auch Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein. Daraus folgt, dass auch die Anmeldung von Abgabenforderungen im Konkursverfahren in den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Amts- und Rechtshilfevertrages in Abgabensachen Deckung findet, wobei entsprechend den allgemeinen Amtshilfegrundsätzen im Vollstreckungsverfahren…
…verstanden werden, bei dem eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt oder verändert wird. Eine Gestaltung kann einen oder mehrere Schritte sowie einen oder mehrere Teile oder eine Reihe von Transaktionen umfassen. Grenzüberschreitend ist eine Gestaltung gemäß § 3…
…5) Sämtliche Verteilungsnormen samt dazugehöriger Protokollbestimmungen (Art. 6 bis Art. 22) Gleichbehandlung (Art. 24) Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern (Art. 26.1) Beschränkung von Vergünstigungen (Art. 26.2) Protokollbestimmung zu Art. 25 Nicht betroffen von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen: Persönlicher Geltungsbereich samt dazugehöriger…
…entzogen werden. In diesen Fällen geht die abkommensrechtliche Ansässigkeit zugunsten eines DBA-Partnerstaates verloren und die nationalen Besteuerungsansprüche umfassen in der Folge nur mehr aus österreichischen Quellen stammende Einkünfte. Hat eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige GmbH Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich, ist sie…
…AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie des Vertrages über die Leistung von Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen…
…Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags, (im Folgenden: …
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
1. Präambel Auskünfte, die darin bestehen, Gesetzestexte, Verordnungen, höchstgerichtliche Judikatur, Erlässe oder andere veröffentlichte Informationen ohne Beurteilung eines konkreten Sachverhaltes wiederzugeben, sind davon nicht umfasst. Ebenfalls nicht umfasst sind Auskunftsersuchen, die keine ausreichend konkretisierten individuellen Sachverhalte betreffen. Solche Anfragen sind wie bisher entsprechend zu beantworten…