…mitübertragenen Grundstücke des Sonderbetriebsvermögens dar. 2.1.3. NeuFöG-Freibetrag im Verhältnis zum Betriebsfreibetrag Wie ist die Grunderwerbsteuer zu berechnen, wenn für eine un- oder teilentgeltliche Grundstücksübertragung im Rahmen einer Betriebsübertragung der Freibetrag von 75.000 € gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG zusteht…
…L. Der Grundstückswert im Zeitpunkt der Schenkung beträgt 300.000 €. Lösung: Bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen bzw. bei dem unentgeltlichen Teil von teilentgeltlichen Erwerbsvorgängen ist jener Grundstückswert heranzuziehen, der für das Grundstück im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ermittelt wird oder der geringere gemeine Wert, der…
…BewG 1955, mindestens jedoch der Grundstückswert des Baurechtes heranzuziehen ist. § 15 Abs. 1 BewG 1955 lautet wie folgt: "Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist die Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Dabei ist…