…einer faktischen Übertragung auszugehen ist. Diesfalls ist zu untersuchen, ob es sich um eine Vermögensüberlassung (und damit um eine Nutzungseinlage) oder eine Vermögensübertragung (zB durch Eintritt in Vertragsverhältnisse, KFZ-Ummeldungen, Grundbuchseintragungen usw.) handelt. Bei Vorliegen einer tatsächlichen Vermögensübertragung, für die die angebliche Veräußerung eindeutig spricht…
…1. Grundsätzliches Mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) sind im Zusammenhang mit unentgeltlichen Vermögensübertragungen mit Wirkung ab 1.8.2008 wichtige steuerliche Änderungen erfolgt: Es entfällt die Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundstücke unterliegen stattdessen auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer, die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, Aktien…
…Bedenken, wenn die Änderung im Rahmen einer Berichtigung der Umsatzteuer nach § 16 UStG 1994 in dem Voranmeldungszeitraum vorgenommen wird, in dem das Entgelt tatsächlich feststeht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Bemessungsgrundlage zunächst sachgerecht geschätzt worden ist. Bei Istbesteuerern entsteht die Steuerschuld entsprechend der Vereinnahmung…
…des § 121a BAO unterliegen nur Vorgänge, die unter den Schenkungsbegriff des § 3 ErbStG 1955 fallen. "Scheinschenkungen" (das sind vorgetäuschte Schenkungen - tatsächlich liegen entgeltliche Vorgänge vor) sind nicht von der Anzeigepflicht des § 121a BAO erfasst. 1.2 Schenkungen im Sinn des bürgerlichen Rechts (§ 3 Abs. 1…
…es kommt zu einer Aufteilung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzungszeiten. Alternativer Fall 2: Neben der Nutzung durch den Stifter (für fünf Wochen) kommt es auch zu einer Fremdvermietung im Ausmaß von 10 Wochen. In diesem Fall sind die Kosten der Nichtnutzung nach betriebswirtschaftlichen (nachvollziehbaren…
…der Praxis hat sich gezeigt, dass die pauschale Ermittlungsmethode teilweise zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann, da sie die tatsächlich vorhandene Innenfinanzierung einer Kapitalgesellschaft auf Grund mancher in der Vergangenheit verwirklichter Sachverhalte möglicherweise nicht adäquat wiedergibt (insbesondere bei nicht durchgebuchten Großmütterzuschüssen, , Aufwertungsumgründungen mit steuerlicher Buchwertfortführung…
…6.7. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei…
…000 In der Folge wurde der von der Verkäuferin PS gewährte und vom Käufer in der Bilanz ausgewiesene Zuschuss(forderung) mit dem Kaufpreis aufgerechnet. Tatsächlich wurden vom Erwerber (A-GmbH) 46.000.000,- nach Aufrechnung mit der Zuschussforderung gegenüber der PS (Verkäufer) bezahlt. Im vorliegenden…
…Qualifikation des bisherigen Geschäftsführers im Hinblick auf die neue Geschäftstätigkeit, Unterlagen (zB Aktenvermerke, Protokolle usw.), die belegen, dass die behauptete Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird, Vorhandensein der für die Tätigkeit erforderlichen Infrastruktur (zB Arbeitsplatz, Mitarbeiter, Technik), und die Höhe der Geschäftsführerbezüge im Vergleich zum neuen…
…Begriff der Zahlung im Sinne des § 5 Z 1 und § 6 Z 7 EU-MPfG setzt vor dem Hintergrund des Telos der Richtlinie keinen tatsächlichen Geldfluss, sondern lediglich einen abzugsfähigen Aufwand voraus. Meldepflichtig ist die grenzüberschreitende Steuergestaltung als Ganzes, nicht jede einzelne als Betriebsausgabe abzugsfähige…