Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…
…68/2019) dahingehend erweitert, dass "Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen Grenzgänger nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, nicht als Tage der Nichtrückkehr [gelten]". Für die Anwendung der Grenzgängerregelung und die dazu ergangene…
…nach § 29 BAO) zur Verfügung steht; dies gilt auch dann, wenn sie ihre Tätigkeit an einer Bildungseinrichtung ausüben, der Öffentlichkeitsrecht zukommt, da bei Beziehern von Einkünften aus selbständiger Arbeit ein Zuordnung unter die Einkünfte aus der Ausübung öffentlicher Funktionen (Artikel 19 OECD-MA) ausscheidet. 4…
…erzielt: Inhaltsverzeichnis 1Allgemeines 2Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens 2.1Nähe der Grenze 2.2Hauptwohnsitz 2.3Tätigkeitsausübung üblicherweise in der Grenzzone 2.4Begrenzung der 45-Tages-Grenze auf höchstens 20 Prozent der tatsächlichen Arbeitstage 2.4.1Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage 2…
…in der Grenzzone hat, ein außerhalb dieser Zone im Ansässigkeitsstaat oder ein in einem Drittstaat gelegener Zweitwohnsitz nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führt. Auch ein Zweitwohnsitz außerhalb der Grenzzone im Tätigkeitsstaat schließt die Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung dann nicht aus, wenn nachweisbar ist, dass dieser Zweitwohnsitz…
…während des Kalendermonats aufgenommen bzw. beendet, ist die anrechenbare Lohnsteuer tageweise (30 Tage/Monat) zuzuordnen. Die anrechenbare ausländische Steuer ist nicht im Lohnzettel zu erfassen, sondern im Rahmen der Veranlagung (ab 2014) vom Arbeitnehmer im Formular L1i (in der entsprechenden KZ) auszuweisen. 2.3…
…monatlich (siehe Verordnung BGBl. Nr. 642/1992 und Rz 143 LStR). Dieser Betrag ist für die tageweise Berechnung durch 30 zu dividieren, ergibt 90 S Wert der vollen freien Station pro Tag, davon entfallen 3/10 auf das Mittagessen (Rz 143 LStR), ergibt 27 S…