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BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Jurisdiktion kein Verfahren für den Erwerb von Todes wegen durch die Erben vor - etwa wie im Fall des Vonselbsterwerbes in Deutschland -, sondern stattdessen den Direkterwerb vom Erblasser ohne der "Zwischenstufe" des ruhenden Nachlasses, wird der grunderwerbsteuerliche Tatbestand ebenfalls unmittelbar mit dem Ableben des Erblassers verwirklicht…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…so, als ob die für die zeitliche Zuordnung maßgebenden Sachverhaltselemente bei ihm selbst und nicht beim ruhenden Nachlass verwirklicht worden wären. Der Erbgang stellt auch weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe dar, eine Übergangsgewinnermittlung findet nicht statt. Ist im Nachlass Betriebsvermögen enthalten, hat der Erbe…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Abbestellungen der Aufsichtsorgane fallen können. Im Einzelfall können daher erbantrittserklärte Erben wirtschaftliche Eigentümer im Hinblick auf die im ruhenden Nachlass befindlichen Geschäfts- oder Kapitalanteile werden. 5.8 Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit Sind mehrere Organe eines meldepflichtigen Rechtsträgers zur Erfüllung der Meldepflichten berufen, so richtet sich die finanzstrafrechtliche…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…sie den Nachlass (Aktivvermögen des ruhenden Nachlasses) quotenmäßig übernehmen oder ihre Rechtsgemeinschaft durch Erbteilung (Erbteilungsübereinkommen) aufheben (Einstimmigkeit erforderlich). Die Erbteilung kann von jedem Miterben vor oder nach der Einantwortung verlangt werden. Kommt keine Einigung zustande, wird der Nachlass (das noch vorhandene, aus dem Nachlass stammende…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…der Erbschaftskäufer oder der Geschenknehmer bei der Erbschaftsschenkung treten daher vollumfänglich in die Rechte des Verstorbenen ein; nur diese sind etwa legitimiert, eine Abgabenerklärung in Bezug auf den Verstorbenen einzubringen. Mit der Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses hört auch die Verlassenschaft als juristische Person ("ruhende Verlassenschaft", vgl. …

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…Hingabe endbesteuerten Vermögens, sondern z.B mit realisierten endbesteuerten Vermögenswerten, ist wie folgt vorzugehen: 3.5.1 Verbleiben dem Erben nach Erfüllung aller Legats- und Pflichtteilsansprüche Vermögenswerte, die den Wert des im Nachlass enthaltenen endbesteuerten Vermögens übersteigen, steht die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z…

BMF-010221/2177-IV/4/2007Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2177-IV/4/200721.12.2007

Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…