…sind gegeben, wenn die in dieser Bestimmung genannten Personen die im inländischen Steuerrecht für den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Steuerpflicht auch tatsächlich eintritt. Daher sind auch die österreichischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie die steuerbefreiten Einrichtungen, wie…
…oder ein Warenlager in Österreich hat, ebenfalls einen (Zweit-)Wohnsitz haben, um die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen zu können? Genügt als Anknüpfungspunkt die Betriebsstätte, sofern diese eine echte Betriebsstätte ist und keine Scheinbetriebsadresse (nur Postkasten/gelegentliche Postabholung) darstellt? 2. Welches Finanzamt ist für die Erhebung…
…ist abzuleiten, dass es bei der Beurteilung einer Steuerforderung als Masseforderung nicht auf die Fälligkeit oder das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts ankommt; somit eine formale Anknüpfung an § 4 BAO (Entstehung des Abgabenanspruches) nicht stattzufinden hat. Unter Berufung auf § 4…
… 1 Abs. 3 Z 3 EU-AHG); Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen, die an den Mitgliedstaat, eine Gliederungseinheit des Mitgliedstaats oder an öffentlich-rechtliche Sozialversicherungseinrichtungen zu leisten sind (§ 1 Abs. 3 Z 4 EU-AHG); Gebühren, die für von Behörden ausgestellte Bescheinigungen und ähnliche Dokumente erhoben werden…
…DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) zu werten sein wird, weil ihr lediglich eine untergeordnete Bedeutung im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen zukommt. Somit hätte Deutschland keine abkommensrechtlichen Anknüpfungspunkte, um im gegenständlichen Fall Besteuerungsansprüche zu stellen. 1.2. Art. 5 DBA-Weißrussland, BGBl. III…
…als "Bemessungsgrundlage" zu verstehen (vgl. UmgrStR 2002 Rz 346 ). Bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise ausgeschlossen, es handelt sich dabei um eine rein an das Zivilrecht anknüpfende Bestimmung (vgl. VfGH 27.6.1964, Slg 4764; VfGH 06.10.1972…
…Nach Art. 11 Abs. 1 der MwSt-RL 2006/112/EG kann nach Konsultation des Beratenden Ausschusses für die Mehrwertsteuer ("Mehrwertsteuerausschuss") jeder Mitgliedstaat in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen…
…eine einzelne Kundenbeziehung bei der Einbringung zurückbehalten. Das Zurückbehalten des einzelnen schwebenden Vertrages ist grundsätzlich unabhängig vom Umsatz oder der Größe des Auftrages unschädlich. Im Einzelfall kann allerdings eine davon abweichende rechtliche Beurteilung geboten sein, wenn der Großauftrag beispielsweise die wesentliche Betriebsgrundlage der freiberuflichen Tätigkeit…
…Dies ist sachgerecht und führt zu einheitlichen Ergebnissen, die von den Eigentumsverhältnissen (Allein- oder Miteigentum) unabhängig sind. Durch das Anknüpfen an das Gebäude als Ganzes ergibt sich konsequenterweise eine andere Betrachtung als bei Eigentumswohnungen, die unabhängig von der Größe ihrerseits selbständige Wirtschaftsgüter darstellen (vgl Rz…