…werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre (§ 236 Abs. 1 BAO). Die Unbilligkeit der Einhebung kann eine persönliche oder sachliche sein (zB VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151; VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077). Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor…
…Abs. 4 UStG 1994 (Abfuhrpflicht des Leistungsempfängers bezüglich Umsatzsteuer "ausländischer" Unternehmer). Persönliche Haftungen sind mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend zu machen. Dies ist nur vor Eintritt der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) zulässig (zB VwGH 29.03.1993, 91/15/0093, 0094). Zur Einhebungsverjährung siehe BMF, Richtlinien…
…Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend gemacht. Zu § 224 BAO siehe RAE, Rz 1200 ff; VereinsR 2001, Rz 838 ff. Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme und als solche daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO…
…0087, zu § 100 Abs. 2 EStG 1988), Aufhebung gemäß § 299 BAO (zB VwGH 7.7.2004, 2001/13/0053). Ergänzend sei auf die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO (BGBl. II Nr. 435/2005) verwiesen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass…
…an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung im Regelfall zu keiner sachlichen Unbilligkeit der Einhebung von Nachforderungszinsen führen. Führt ein Sachverhalt (zB Zufluss von Einnahmen) zu Nachforderungszinsen für das Jahr 2000 (oder ein späteres Jahr), würde jedoch derselbe Sachverhalt umgekehrt zu Gutschriftszinsen für Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) der…
…dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit zukommen. Bei der Ermessensübung sind jedoch überdies zu berücksichtigen, wenn die aus der Abänderung resultierende Nachforderung uneinbringlich (im Sinn des § 235 BAO) wäre, wenn die Einhebung der Nachforderung unbillig (im Sinn des § 236 BAO) wäre (zB bei persönlicher Unbilligkeit oder als…
…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…
…Protokollbestimmung zu Art. 25 Nicht betroffen von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen: Persönlicher Geltungsbereich samt dazugehöriger Protokollbestimmung (Art. 1) Unter das Abkommen fallende Steuern (Art. 2) Allgemeine Begriffsbestimmungen samt dazugehöriger Protokollbestimmung (Art. 3) Ansässige Person samt dazugehöriger Protokollbestimmung (Art. 4) Vermeidung der Doppelbesteuerung (Art. 23)…
…darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom 14. Juni 2024…
…1. Sachverhalt Aufgrund einer ZMR-Abfrage stellt das Finanzamt fest, dass der Abgabepflichtige in einem Caritas Heim als obdachlos gemeldet ist. Bei seinem alten Wohnsitz in W ist er bereits abgemeldet. 10.2. Frage Welches Finanzamt ist für die Erhebung der Einkommensteuer zuständig? 10.3…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Rahmen der Gewinnermittlung durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und für die Teilpauschalierung maßgeblich ist, sind diese das Jahr 2010 betreffenden Förderungen im Kalenderjahr 2011 steuerlich zu erfassen. Im Bereich der Vollpauschalierung stellt sich dieses Problem nicht, weil für die Vollpauschalierung als vereinfachte Form der Bilanzierung…
…Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen zu bewilligen. 26. Aussetzung der Einhebung - von Anspruchszinsen 26.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 26.2. Sachverhalt Berufung/Vorlage gegen den Sachbescheid und Festsetzung von Anspruchszinsen (die Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ist nur mit der…
…daher nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften sowie an Großmuttergesellschaften (vgl. EAS 697), nicht aber Lizenzgebührenzahlungen an Schwestergesellschaften (vgl. EAS 886). Die Erhebung einer Quellensteuer in Großbritannien verstößt daher im vorliegenden Fall gegen das DBA-Großbritannien, BGBl. 390/1970 idF BGBl. 585/1978 und BGBl. 835/1994…
…ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109)…
…Leistung vor, die gemäß § 16 BewG 1955 zu bewerten ist (versicherungsmathematische Berechnung). Hinsichtlich der Berechnung siehe das Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. Als zugrunde zu legende monatliche (jährliche) Leistung ist eine Miet- oder Pachtersparnis anzunehmen, die gemäß…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
…den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 BewG 1955). Eine Anzeige ist, unbeschadet einer diesbezüglichen Verpflichtung, grundsätzlich immer möglich. Gemeine Werte sind stets geschätzte Werte. Maßgebend sind die wertrelevanten Verhältnisse im Zeitpunkt der Schenkung. Ein diesbezügliches…
…erfordert (siehe nachstehende Punkte 2 bis 4). Gesellschaftsteuerrechtlich relevant ist aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, dass das Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…