…Frage 3: Bei der Ableitung der Bodenwerte sind die Wertverhältnisse zum 1. Jänner 1973 maßgebend. Folgende Wertansätze beim Bodenwert sind im Allgemeinen zutreffend: Ortsüblicher Baulandpreis bei Klubhaus und Umgriff zum Gebäude sowie Parkplätzen; der Preis für landwirtschaftlich genutzte Grundflächen bei Flächen im Grünland die dem…
…vorliegt und der Wert mehr als 400 Euro beträgt. Aufgrund der Flächenwidmung als Verkehrsfläche (faktisch unbebaubar, nur beschränkt nutzbar) kommt für die Bewertung in Anlehnung an Pkt 4 der Bodenwertrichtlinien ein Wertansatz mit mindestens 20% des ortsüblichen Baulandbodenwertes zum 1.1.1973 zur Anwendung. 4. …
…Beim Ansatz der fiktiv erzielbaren Mieteinnahmen ist ua. § 16 Abs. 1 Z 3 MRG zu beachten. Demnach ist ein Hauptmietzins in einem angemessenen Ausmaß zulässig. Es bestehen keine Bedenken, die ortsüblich erzielbaren Mieten in Anlehnung an den "Immobilienpreisspiegel" zu ermitteln (Rückfragen an den bundesweiten Fachbereich…
…Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu geschaffen worden sind, darf gemäß § 16 Abs. 1 MRG eine Vereinbarung über einen angemessenen Hauptmietzins getroffen werden; Mietzinsvorschriften in förderungsrechtlichen Bestimmungen bleiben allerdings unberührt (§ 16 Abs. 12 MRG). Für "Neubauten" - gleichgültig, ob sie gefördert wurden oder nicht - gilt daher kein…
…den gesamten Zeitraum der steuerpflichtigen Vermietung und erhöht sich um Beträge, die sich aus allfälligen vertraglichen Wertsicherungsklauseln ergeben. Diese Mindestmiete kann durch die gesamten Mieteinnahmen aus dem betreffenden Mietobjekt (Mieten für Gebäude, Mieten für Grundflächen und sonstige Mieteinnahmen, wie insbesondere aus der Vermietung von Werbeflächen…