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BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…allein das Mietentgelt ausschlaggebend (siehe auch UFSG 27.01.2005, RV/0478-G/04), sondern die vertragliche Gestaltung insgesamt. Da der private Wohnraum zu den Aufwendungen der Lebensführung zählt, handelt es sich bei der fremdunüblichen Zurverfügungstellung desselben um Einkommensverwendung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…vorherige Führung des Stadttheaters als BgA ist bei der Z-GmbH nicht § 1 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 LVO (Anlaufzeitraum) anzuwenden, sondern sofort § 1 Abs. 2 LVO anzunehmen, weil die Führung eines Stadttheaters wohl auf die besonders in der "Lebensführung" des Gesellschafter (Stadtgemeinde) zurückzuführen…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…Der Vorsteuerabzug steht für die gesamten Anschaffungskosten des PKWs gemäß § 12 Abs. 2 Z 2a UStG 1994 zu.   Fall c) Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2a UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug für ein Fahrzeug, für das auch (nicht überwiegend) ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben (Aufwendungen…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…| | - nach DBA in Österreich nicht zu berücksichtigende negative Einkünfte | Pos. 7: | - auf ausländische Beteiligungen entfallende nicht abzugsfähige Personensteuern3) | Pos. 8: | - steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 3) | sonstige: | +/-   Erläuterungen: 1) Die Zu-/Abrechnungen entsprechen jenen des Berechnungsformulares V…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…Die Kosten für die Anschaffung der Photovoltaikanlagen in einem privat genutzten (Einfamilien)Haus sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Der unternehmerische Anteil des erzeugten Stroms bemisst sich nach dem Verhältnis von erzeugter Energie und privatem Verbrauch…

BMF-010222/0019-VI/7/2012Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0019-VI/7/201210.02.2012

…die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber einen Lohnzettel bis zum Ende des Folgemonats an das zuständige Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger übermitteln. Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung ( LStR 2002 Rz 868 bis Rz 872 und Rz 887 ) Bei einer Betreuung zu Hause sind die damit verbundenen Aufwendungen wie bei…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Ist bei (schlichten) Mietverträgen über PKW und Kombis nur der angemessene Teil der Miete als Betriebsausgabe abzugsfähig? § 20 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 sieht vor, dass Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit PKWs und Kombis einer Kürzung im Bezug auf die Repräsentationskomponente…

BMF-010216/0005-VI/6/2016Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben und für die Zuweisung an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0005-VI/6/201606.12.2016

…die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Ordensangehörigen, allerdings nur solcher im Pensionsalter; somit enthält dieser Vergütungssatz - im Unterschied zum regulären Vergütungssatz für beschäftigte Ordensangehörige - zusätzlich einen durchschnittlichen Pflegeaufwand. Der Vergütungssatz wird für das Jahr 2016 mit 2.430 Euro neu festgesetzt. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2016

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Allerdings sind Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden nicht als Instandsetzungsaufwand, sondern als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand zu behandeln (siehe dazu EStR 2000 Rz 6468 sowie 6467). Dies gilt sinngemäß auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens…