…| | - nach DBA in Österreich nicht zu berücksichtigende negative Einkünfte | Pos. 7: | - auf ausländische Beteiligungen entfallende nicht abzugsfähige Personensteuern3) | Pos. 8: | - steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 3) | sonstige: | +/- Erläuterungen: 1) Die Zu-/Abrechnungen entsprechen jenen des Berechnungsformulares V…
…Abs. 2 Z 2a UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug für ein Fahrzeug, für das auch (nicht überwiegend) ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben (Aufwendungen) getätigt werden für die gesamten Anschaffungskosten, dh. in voller Höhe, zu. Jedoch ist jener Teil der Ausgaben (Aufwendungen), der ertragsteuerlichen Abzugsverboten unterliegt, im…
…um einen echten, nicht steuerbaren Zuschuss (vgl. UStR 2000 Rz 26), der die Aufwendungen und damit die Bemessungsgrundlage der Wohnungseigentumsgemeinschaft mindert. Wann ist die Minderung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen? Es ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Leistung an die WEG bzw. der Vorschreibung der…
…ähnliche unternehmerische Tätigkeit betreibt und der Gesellschafter selbst das Wohnhaus ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt, so handelt es sich bei sämtlichen Aufwendungen um Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Gesellschafters. Diese Ausgaben verlieren durch die Zwischenschaltung der Gesellschaft und des Mietvertrages nicht ihre Eigenschaft…
…Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten als nicht für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) iSd § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 oder des § 8 Abs. 2 und …
…99/14/0217 auch auf andere DBA anzuwenden ist. Die Ausführungen in Rz 7605 ff der EStR 2000 sind auf sämtliche DBA mit Befreiungsmethode anzuwenden. Werden Auslandseinkünfte österreichischer Abgabepflichtiger in einem ausländischen Staat nicht durch Gegenüberstellung der tatsächlich erzielten Erträge und der tatsächlich geleisteten Aufwendungen…
…wenn vor dem Eintritt des Ereignisses eine Gewinnerzielungs- bzw. Überschusserzielungsabsicht darstellbar war. Treten daher durch Unwägbarkeiten unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, führen diese Umstände allein nicht zu einer Qualifizierung der Betätigung als Liebhaberei (siehe näher LRL 2012 Rz 16…