…Allgemeines Die Aufnahme in eine Liste begünstigter Spendenempfänger ist antragsgebunden. Dem Antrag sind auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers und eine aktuelle Fassung der Rechtsgrundlage der Organisation beizulegen (siehe dazu Punkt 11.). Bei mangelhaften Anträgen (zB Fehlen der Bestätigung) ist ein Mängelbehebungsverfahren…
…dass er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Die Erklärung stellt ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten dar. Da der Antrag nach Rechtskraft gestellt wurde, ist dieser betreffend die Jahre 2010 bis 2013 als verspätet zurückzuweisen. Betreffend das Jahr 2014 ist die Erklärung rechtzeitig eingebracht worden. 15…
…sind - abgesehen von den Ausnahmen des § 85 Abs. 3 BAO - schriftlich einzureichen (Eingaben). Dazu gehören jedenfalls auch Anträge, Vorhaltsbeantwortungen etc. Wobei schriftlich auch die Verwendung von Telefax (TelefaxVO) und Anbringen über FinanzOnline im Sinne der FOnV 2006 bedeutet. Derartig eingereichte Anbringen sind zulässig und gelten…
…Abs. 5 GewO 1994 ) genehmigt wurde. Diese Genehmigung ist auf Antrag bei Erfüllung aller im Gesetz taxativ aufgezählten Voraussetzungen (zB Nachweis der erforderlichen fachlichen Eignung der für die Lehrgangsveranstaltung verantwortlichen Personen und Vortragenden; Nachweis der Verfügbarkeit der zur Ausbildung erforderlichen Einrichtung und Ausstattung) zu erteilen…
…gesondert abgerechnet, bestehen keine Bedenken, wenn diese Leistungen steuerfrei behandelt werden. Entscheidet der Kunde, ob und welche konkreten Transaktionen durchgeführt werden sollen (ein derartiger Sachverhalt liegt der gegenständlichen Anfrage nicht zugrunde), liegen mehrere selbständige Hauptleistungen vor, die umsatzsteuerrechtlich gesondert zu beurteilen sind. § 3 UStG 1994, …
…6.2001, 2001/16/0178; VwGH 30.1.2003, 2000/15/0013). Dazu gehört auch das Fehlen von Belegen eines Antrages, die auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung beizubringen sind (VwGH 30.1.2003, 2000/15/0013). 2.2. Beispiele 2.2.1. Amtssprache…