…2 BAO" aus dem Dropdown Menü auszuwählen. Alternativ ist zu prüfen, ob für die Klärung des Sachverhaltes ein Prüfungsverfahren einzuleiten ist. 4. Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) Die Einsicht in das Kontenregister und die Konteneinschau stehen ausschließlich den PLB-Prüferinnen und Prüfern der Finanzverwaltung…
…die nur abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte ausschließlich § 147 BAO. 3. Zuständigkeit für Gruppen (§ 8 Abs. 3 AVOG, § 5 UnternehmensgruppenVO) 3.1 Sachverhalt Änderung der Zuständigkeit bei Unternehmensgruppen 1. Fall: Im Bereich eines anderen Finanzamtes (FA) befindet sich der Gruppenträger, in dessen Gruppe eine (kleine) GmbH ab…
…Lösungsansätze - ohne vorherige Führung eines Verständigungsverfahrens umgesetzt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die in EAS 3108 dargestellten rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Solange über das Vorliegen dieser Voraussetzungen noch Unklarheit besteht, empfiehlt sich die Klärung der Frage der Abkommensinterpretation in Bezug auf den Begriff des …
…werden ab Ende August 2016 auf der BMF-Homepage bekannt gegeben (https://www.bmf.gv.at/kampagnen/Unsere-Apps.html). Die Verwendung der Prüf-App ist nur nach vorheriger Authentifizierung des Unternehmers möglich. Der dafür erforderliche Authentifizierungscode ist im Zuge der Registrierung der Signatur- bzw…
…im Sinn des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. Gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind keine Ereignisse im vorgenannten Sinn. Kein Ereignis m Sinn des …
…VwGH 30.10.2003, 2000/15/0109), liegen im vorliegenden Fall auch keine Hilfs- und Nebenumsätze (Nebentätigkeiten) des LuF-Betriebes vor, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem LuF-Betrieb stehen und dem Betrieb dienen bzw. ihn ergänzen (in ihm "gleichsam aufgehen"). Sofern nicht…