…wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die vorherige Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts voraus (unter Hinweis auf VwGH vom 22.2.2001, 98/15/0123 u.a.). Laut VwGH vom 28.4.1987, 86/14/0174 ist es Sache des Steuerpflichtigen die ausschließliche oder ganz überwiegend…
…dem Einschreiter jedenfalls fahrlässiges Handeln anzulasten wäre, zumal es ihm zumutbar gewesen wäre, das Zollamt zu kontaktieren, um dort die weitere Klärung des Sachverhalts anzustreben. Nachdem er dies unterlassen hätte, hätte er fahrlässig gehandelt. Dabei übersieht die Behörde jedoch, dass der Einschreiter noch nie mit…
…Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (VwGH 20.1.2016, 2012/13/0059). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (VwGH 26.11.2014, 2012/13/0123; 20.01.2016…
…nicht (zB BMF, AÖF 2003/65, Abschn 3; VwGH 20.1.2016, 2012/13/0059). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (zB VwGH 26.11.2014, 2012/13/0123; 20.1.2016, 2012/13/0059; BFG…
…neuerlichen) sachlichen Abschluss des Abgabenverfahrens keine zeitliche Differenz und somit auch keinen bescheidlosen Zeitraum geben kann. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus …
…1985, 5; VwGH 5.8.1993, 91/14/0127, 0128; Stoll, BAO, 2888). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (vgl Ritz, BAO6, § 299 Tz 13, vgl zu § 299 aF zB VwGH 22.2.2000, 96/14/0018…
…Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (z.B. VwGH 26.11.2014, 2012/13/0123, VwGH 20.01.2016, 2012/13/0059). Die Klärung des Sachverhaltes erfolgte im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der…
…91/14/0127, 0128; Stoll, BAO, 2888). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (vgl zu § 299 aF zB VwGH 22.2.2000, 96/14/0018; 22.2.2001, 98/15/0123). Dies gilt nach der neuen…
…vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes voraus (vgl. Ritz…
…voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl VwGH 22.2.2001, 98/15/0123). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (vgl zB VwGH 20.1.2016, 2012/13/0059). Vom Bundesfinanzgericht ist zu prüfen, ob…
…bloße Möglichkeit reicht nicht aus..... Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grunsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus.... (Ritz, BAO5, § 299 Tz9ff) Im gegenständlichen Fall wurden die Firmenpension des Bf. aus Deutschland, die in Österreich zu besteuern gewesen wäre, nicht besteuert. Nach Klärung …
…Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts voraus (vgl. Ritz…
…wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb die Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend (Ritz/Koran, BAO7, § 299 Tz 10). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes voraus (Ritz…
…in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 299 BAO Abschn 3.4.). Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (Ritz/Koran, BAO8, § 299 Rz. 10 ff…
…auch die Abweisung des Aufhebungsantrages, setzt die vorherige Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (vgl VwGH 26.11.2014, 2012/13/0123; 20.01.2016, 2012/13/0059; Ritz, BAO6, § 299 Tz 13). Der Inhalt eines Bescheides ist rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides rechtswidrig ist…
…im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einer solchen Person die Beschuldigtenrechte auch bereits im Zuge von bloßen Vorerhebungen einer Finanzstrafbehörde zur Aufklärung eines finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes zu, wenn gegen sie derartige nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Klärung eines…
…Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einem solchen belangten Verband die Beschuldigtenrechte auch bereits im Zuge von bloßen Vorerhebungen einer Finanzstrafbehörde zur Aufklärung eines finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes zu, wenn gegen ihn derartige nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Klärung eines…
…durchzuführen sind, deren Erfolg voraussetzt, dass der Verdächtige keine Kenntnis von den gegen ihn geführten Ermittlungen hat. Vor seiner ersten Befragung zum strafrechtlich relevanten Sachverhalt (sei es auch im Rahmen einer Außenprüfung) ist dem Verdächtigen aber jedenfalls mitzuteilen, welcher Taten er verdächtig ist, auch ist…
…keine Zugeständnisse dergestalt, dass die Zollverwaltung bei Angabe unzutreffender Warenorte die Speditionswirtschaft von den rechtlich vorgesehenen zollschuldrechtlichen Konsequenzen etwa frei lassen würde. Derartige Zugeständnisse wären im Übrigen ohnedies contra legem und unerheblich für ein Entstehen einer Zollschuld. 2. Finanzstrafrechtliche Grundlagen und strafrechtliche Beurteilung des Sachverhalts…
…dem Akt der Baubehörde bzw. der Wohnbauförderstelle des Landes (lt. Grundbuch Errichtung mit Mitteln der Wohnbauförderung) wurde offenbar nicht zurückgegriffen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Erstbehörde sich zur Klärung des Sachverhalts aller zu Gebote stehenden Mittel bedient hat. Allein die - ohne…