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05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…die Zustellung ausgelöste Frist durch die spätere Rückkehr an die Abgabestelle nicht in größerem Umfang verkürzt wird, als dies bei einem Großteil der Berufstätigen der Fall ist. Insbesondere vom Gesetzgeber festgesetzte Rechtsmittelfristen sollen der Partei grundsätzlich ungekürzt zustehen. Somit hat im Fall der Hinterlegung jeder…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…die Frist weiter, da der Abgabepflichtige selbst eine Frist nicht angeführt hat und in der BAO für einen solchen Fall kein Ende der Hemmung der Berufungsfrist vorgesehen ist. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist ist - bei Vorliegen der Voraussetzungen - unter Setzung einer konkreten Frist bescheidmäßig…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Absetzung für Abnutzung nur bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Gebäudes in Anspruch genommen werden kann, ist nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen, ob Aufwendungen den Charakter einer Herstellung haben, denn Instandsetzungs- oder Instandhaltungsaufwendungen stellen keinen Herstellungsaufwand dar (siehe zur Abgrenzung näher EStR…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…sich nach der Anmeldung herausgestellt hat, dass für das betroffene Jahr gar keine Erklärungspflicht besteht), dann besteht bei Abmeldung vor dem 1.6. die allgemeine gesetzliche Frist zur Erklärungsabgabe bis 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 134 Abs. 1 BAO); bei Abmeldung nach…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…vom Berechtigungsumfang umfasst sind zB: im Zusammenhang mit der ANV stehende Formulare, die keine Beilagen sind (zB Verf61) Zurückziehen einer L1 vor Bescheiderlassung Zurückziehen einer L1 nach erfolgter Bescheiderlassung (LStR Rz 912b) Antrag auf Verlängerung der Frist zur L1-Einreichung im Falle einer Pflichtveranlagung | …

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Fristerstreckung bei der Einreichung von Jahreserklärungen. Auch nach erfolgter Abweisung wird wieder eine Fristverlängerung beantragt. 26.3. Fragestellung Wie oft ist eine Verlängerung zulässig und wie lange? 26.4. Lösung Gemäß § 134 Abs. 2 BAO kann im Einzelfall auf begründeten Antrag die Frist zur Einreichung…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…kein gültiger Rechtsmittelverzicht vor. 22. Berufungsverfahren - Fristverlängerung 22.1. Bezughabende Norm § 245 BAO 22.2. Sachverhalt Die Berufungsvorentscheidung vom 30.8.2011 betreffend Einkommensteuer 2009 wird am 2.10.2011 rechtskräftig. Am 28.11.2012 wird vom Steuerberater ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…einer Woche zu setzen. Die Verlängerung der Frist zur Einreichung von Abgabenerklärungen setzt einen vor deren Ablauf gestellten Antrag voraus (VwGH 25.2.2003, 99/14/0341). Die Nachfrist ist dem § 110 Abs. 2 BAO zufolge verlängerbar. Die Einhaltung der Nachfrist schließt einen Verspätungszuschlag aus…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Änderung der Zuständigkeit weiters bei der neu zuständigen Abgabenbehörde. 4.2. Frist Die Frist zur Stellung des Vorlageantrages beträgt ein Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung. Diese Monatsfrist ist auf Antrag verlängerbar (nach § 264 Abs. 4 lit. a BAO iVm § 245 Abs. 3 BAO). Die Verlängerung…