…die Befreiung, wenn er in einem arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis steht. Dies kann zutreffen, wenn er bis unter 50% beteiligt ist und keine Sperrminorität innehat. Es entspricht durchaus der sozialen Zielsetzung des KommStG 1993, die Ausnahmebestimmung generell auf Arbeitslöhne des im § 2 BEinstG umschriebenen Personenkreises anzuwenden. Danach…
…stellt bei Entgeltlichkeit einen Leistungsaustausch dar. Es handelt sich weder um eine Grundstückslieferung noch um eine Vermietungsleistung, sondern um eine sonstige Leistung vor, die keiner Befreiung oder Ermäßigung unterliegt und daher mit dem Normalsteuersatz zu besteuern ist (vgl Ruppe2, UStG 1994, Tz 51 zu § 1). …
…obersten Organe, Nebentätigkeiten von Beamten), Bezügen gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (Lehrbeauftragte, Rz 4), wobei diese Bezüge keine Arbeitslöhne iSd § 5 Abs. 1 lit. a KommStG 1993 darstellen und somit nicht in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen sind. 2.1.2. Bildungseinrichtungen…