…153 AußStrG regelt das Unterbleiben der Abhandlung bei geringfügigen Verlassenschaftsaktiven (es sind keine Verlassenschaftsaktiven vorhanden oder bis max. 5.000 Euro), §§ 154, 155 AußStrG die Überlassung an Zahlungs statt. 3.2. Rechtsfolgen der Verlassenschaftsabhandlung In der Verlassenschaftsabhandlung werden die präsumtiven Erben aufgefordert, eine Erbantrittserklärung abzugeben…
…etc.) sind Umstände, die gemäß § 4 BewG 1955 bei der Bewertung zum Bewertungsstichtag keine Berücksichtigung finden. 1.3 § 16 BewG 1955 - Bewertung des Fruchtgenussrechtes an GmbH-Anteilen Sachverhalt: Ein Anteil an einer GmbH wird gegen Rückbehaltung des Fruchtgenussrechtes an den künftigen Ausschüttungen übertragen. Die GmbH…
…zu Gunsten Dritter der Erbschaftssteuer. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung lt. Vereinbarung und bei der Erbschaftssteuer der dreifache Einheitswert des halben Mindestanteils. Wenn der Begünstigte von seinem Übereignungsanspruch keinen Gebrauch macht oder vorverstirbt, kommt es zur Anwachsung an den überlebenden Partner. Der Begünstigte hat…
…Vermögens. Das nach der Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG begünstigte Vermögen ist in der § 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG taxativ aufgezählt. Die Werterhöhung des Anteiles des Sohnes durch den Verzicht auf eine adäquate Gegenleistung stellt kein begünstigtes Vermögen dar. 1.6. § 6 ErbStG, div. DBA…
…zu dem sie ausgestellt wurde, verwendet werden kann), fehlt es an einem Gebührenschuldner. Für den "verdorbenen" Staatsbürgerschaftsnachweis fällt daher keine Zeugnisgebühr an, für den neuen Staatsbürgerschaftsnachweis besteht Gebührenpflicht. 1.2 § 13 Abs. 3 GebG - Parteienvertreter als Gebührenschuldner Sachverhalt: Der Bund bevollmächtigt einen Parteienvertreter zur Einbringung…
…14 - 16 BewG 1955 ist der für die Abzinsung anzuwendende Zinssatz mit 5,5% gesetzlich vorgegeben. Für Zwecke der Kapitalisierung von Rechten kann daher kein anderer Zinssatz herangezogen werden. Das Wiener Verfahren ist eine Schätzungsmethode zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen. Die Schätzungsmethode ist allerdings nicht normiert…
…unter Lebenden, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entstünde, keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerpflicht auslösen. Die Steuerschuld entstand gemäß § 12 ErbStG 1955 für die einzelnen Erwerbe zu verschiedenen Zeitpunkten. Die Steuerschuld entstand beim Erwerb durch Erbanfall oder Vermächtnis grundsätzlich am Todestag des Erblassers (§ 12…
…Erbschaftssteuerbescheides dennoch als erforderlich erweisen, hätte dies im Zeitraum des abkommenslosen Zustands ohne Berücksichtigung des Erbschaftssteuerabkommens zu erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen sieht in diesen Fällen keinen Grund für die Erlassung eines auf § 48 BAO gestützten Bescheides zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die Normierung einer Steuerbefreiung erfüllt wird und damit kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliegt. In dem Erkenntnis VfGH 25.2.1999, B 128/97, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Befreiung gem § 15 Abs…
… 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955) genügt der einseitige Bereicherungswille des Zuwendenden (zB VwGH 16.12.1999, 98/16/0403). Der Bereicherungswille muss kein unbedingter sein. Es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht oder in Kauf nimmt (zB VwGH 27.05…