…zB Abgabenerhebung), dass private Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf den hoheitlichen Charakter dieser Leistungen bzw. aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen "real" und faktisch keine Möglichkeit haben, gleichartige Leistungen zu gleichen Bedingungen zu erbringen. Die obigen Ausführungen gelten auch für Zusammenschlüsse von Gemeinden (zB Verwaltungsgemeinschaften), soweit es sich…
…die aus ho. Sicht eher im überwiegenden Interesse des entsendenden Unternehmens liegen) 3.1. Fragestellung Sehr kurzfristige Entsendungen (Dienstreisen), zB nur 10 bis 30 verbrachte Arbeitstage im Tätigkeitsstaat: Wäre die Festlegung einer bestimmten Dauer der Entsendung für die organisatorische Eingliederung sinnvoll, zB organisatorische Eingliederung erst…
…dass bei einer wesentlichen Beteiligung keine Weisungsgebundenheit vorliegt und das Unternehmerrisiko getragen wird. 1. Sind Gesellschafter-Geschäftsführer Unternehmer im Sinne des § 2 UStG? 2. Wenn ja, muss eine UID-Nummer vergeben werden? 1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft Nach der Rechtsprechung des VwGH bewirken die…
…LSt-Tagung 2002 zu VwGH v. 30.10.2001, 95/14/0013)? Die Voraussetzungen für die Anerkennung pauschaler Tages- und Nächtigungsgelder haben auf Grund des Erkenntnisses vom 30.1.2003, 99/15/0085 keine Änderung gegenüber der bisherigen Paxis erfahren. Dem Erkenntnis ist somit keine…
…Steuerliche Behandlung beim Spendenempfänger Beim Spendenempfänger liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Privatperson, einen Unternehmer oder Arbeitnehmer eines Unternehmers handelt. Auch Sachbezüge im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (z.B. der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein zinsenloses oder…
…liegt keine Personenbeförderung vor (vgl. Pernegger in Melhardt/Tumpel , UStG 2 , § 10 Rz 411). Gleiches gilt für Leistungen, die (zumindest überwiegend) der Unterhaltung bzw. der sportlichen oder Abenteuer vermittelnden Betätigung dienen (siehe UStR 2000 Rz 1305 ). Im vorliegenden Sachverhalt spielt das Element der Personenbeförderung nur…
…das Unternehmen ausgeführt, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 sind. Die Kosten für die Anschaffung der Photovoltaikanlagen in einem privat genutzten (Einfamilien)Haus sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Ausgaben im Sinne des § 20 Abs…
… 29 BAO. Vermietete oder verpachtete Gebäude(teile) begründen keine Betriebsstätte im Sinne des § 29 BAO (vgl. Ritz , Bundesabgabenordnung, Kommentar, 2. Auflage, § 29, Rz 4). Unternehmer, die Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen, sind beim Lagefinanzamt zur Umsatzsteuer zu erfassen. Es erscheint…
…Summe der Einnahmen | | 10.277,20 | abzüglich Betriebsausgabenpauschale | 12% | - 1.233,26 | abzüglich Sozialversicherungsbeiträge | 186,50x 12 | - 2.238,00 | Einkommen | | 6.805,94 Im Beispielsfall ist bei unbeschränkter Steuerpflicht in Österreich keine Einkommensteuererklärung…
…keine Überwiegensprüfung nach Rz 4296 EStR 2000 zu erfolgen. Wenn es somit bei Betrieben, die nicht bloß Saisonbetriebe sind, für die Anwendbarkeit der Verordnung unschädlich ist, dass Umsätze überwiegend im Freien erzielt werden, muss dies umso mehr für einen Betrieb gelten, der nur eine einmalige…
…versagt. Kann ein Betriebsinhaber keine hinreichenden Aussagen darüber machen, wann, für welche konkreten Leistungen seiner Ehefrau und in welchem Ausmaß er Vergütungen geleistet hat, ist die behauptete Gewinnbeteiligung steuerlich nicht anzuerkennen (VwGH 27.04.1983, 2813/80 ). Bei Gesellschaften zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft dürfen gemäß…
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…
…übersteigen. Andernfalls ist eine Einkommensteuererklärung (Formular E1, Beilage E1b) abzugeben. 3 Liebhaberei liegt vor, wenn mit einer Tätigkeit auf Dauer kein positives Gesamtergebnis (Gewinn, Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) zu erwarten ist. In diesem Fall sind sowohl Gewinne/Überschüsse als auch Verluste steuerlich unbeachtlich.