…der GmbH und nur für den Fall, dass tatsächlich eine Liquidation gemäß §§ 89 ff GmbHG stattgefunden hat. Keine Liquidation findet in Fällen von Firmenbuchlöschungen gemäß §§ 39, 40 FBG (Bestimmungen über die Löschung vermögensloser Gesellschaften) statt. § 39 FBG normiert, dass jede in das Firmenbuch einzutragende Gesellschaft…
…abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vollzogen werden. Mit diesem Erlass werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet. Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr…
… 39 Z 1 BAO, wonach eine Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Hinsichtlich des Vorliegens eines unentbehrlichen/entbehrlichen Hilfsbetriebes bzw. eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes siehe Rz 134. 8.3.1. Natürlichen Personen und Personengesellschaften Rz 129…
…Todes noch Veranlagungen ausständig (in der Regel jene des Sterbejahres), bedarf es im Falle erbloser Vermögen (so bei Anwendung der §§ 153, 154 AußStrG), bei denen es zu Einzel- aber zu keiner Gesamtrechtsnachfolge kommt (und keine Bevollmächtigung auf den Todesfall bzw. über den Tod hinaus vorliegt)…